Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

468 
Dienst- Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte 
Mergentheim haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in 
Ellwangen zu melden. 
2) In Ravensbuxg ist die Stelle eines Präzeptors an der lateinischen und 
Real-Anstalt, verbunden mit der Stelle eines zweiten Helfers bei der evangr- 
lischen Gemeinde, erledigt. Ihre Obliegenheiten sind einerseits woͤchentlich zwei und 
zwanzig oͤffentliche Lehrstunden, vornehmlich in den alten Sprachen; andererseits ein 
Theil der Fest-- und Feiertags-Predigten, der Catechisationen an Sonntagen und 
in der Woche, so wie der Seelsorge für die eingepfarrten Evangelischen der Um- 
gegend. Auch ist der Präzeptor, als zweiter Helfer, Mitglied des Stiftungsrathes 
und des Kirchen-Conventes. Das Einkommen der Stelle berechnet sich im Ganzen 
zu 885 fl. in Sportelpreißen, nebst Amtswohnung. Die für Lehr= und evangelische 
Kirchenämter befähigten Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. Studien- 
rathe zu melden. « 
35) Da um die, mit einem jährlichen Einkommen von 902 fl. verbundene, 
PMarrei Wimsheim, Dekanats Leonberg, auf den in Nr. 33 des dießfährigen 
Regierungs-Blattes erschienenen Aufruf allzuwenige, für Stellen mit solchem Ein- 
kommen befähigte Bewerber eingekommen sind, so wird der Aufruf zur Bewerbung 
umdieselbe bei dem evangelischen Consistorium, unter Anberaumung einer Frist von 
drei Wochen, wiederholt. 
4) Die erledigte Stelle des Vorstandes am Wilhelmsftifte und des katholischen 
Stadtpfarrers zu Tübingen wird wieder beseht werden. Neben den Obliegenheiten 
eines Instituts-Vorsteher und Stadtpfarrers hat der Stifts-Direktor über die Er- 
ziehungs= und Unterrichtslehre an der Universität Vorlesungen zu halren, auch dio 
Ordnung und Einrichtuug der Elementarschulen des Königsreichs zu erldutern. 
Das Einkommen beläuft sich an firer Vesoldung in Geld und Holz, neben freier 
Wohnung im Wilhelmsstifte, auf 1500 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier 
Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.