Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Prof. Dr. v. Poppe wird in fünf wöchentlichen Stunden von 11—12 Uhr 
Maschinenkunde nach seinem Lehrbuche (Tübingen 1821) lehren. 
Derselbe ist zu einer Vorlesung über allgemeine Technologie in vier 
oder fünf wöchentlichen Stunden erbötig. 
Privatdocent Schott v. Schottenstein wird in fünf wochentlichen Stunden 
Vorlesungen über Landwirthschaftslehre und in zwei bis drei wochentlichen 
Stunden über Wakdbau halten. 
Prof. Dr. R. v. Mohl wird Polizeiwissenschaft vortragen, und zwar an- 
finglich ein= bis zweimal wöchentlich von 5.—— Uhr (oder zu einer andern passenden 
Stunde), nach Beendigung, der Vorlesung des Kanzlers v. Wüchter über Straf- 
recht aber zweimal täglich in den von letzterer Vorlesung besetzt gewe##enen Stunden. 
Prof. Dr. Schüß wird in fünf wöchentlichen Stunden von 9—10 Uhr Finanz- 
wissenschaft lehren. 
Privatdocent Hoffmann wird den ersten Theil des Systems der württem- 
bergischen Finanzgeseßgebung (Staatsaufwand und Staatseinkommen aus 
Domänen und Regalien), nebst einer Einleitung in die württembergische Finanzge- 
schichte in 4—5 wochentlichen Stunden von 8—9 Uhr vortragen, und wird damirt 
in 1—2 weitern Stunden ein Praktikum und Relatorium, unter Benübung. 
ausgewählrer Akten, verbinden. 
Deutsches und württembergisches Staaterecht und Völkerrecht; 
siehe oben Rechtswissenschaft. 
K. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister v. Hermann. 
Kusiedirebtor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik. 
Rach der zwischen den Zeichnungslehrern Dörr und Helwig bestehenden 
Uebereinkunft leiter Lehrer Dorr in diesem Semester die Uebungen im geich- 
nungs-Instirure Oonnerstago von 8—12 Uhr, und Sonntags von 101—12 Uhn. 
Beide sind zur Ertheilung voß# Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen bereit. 
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die 
Aufsicht über die öffentlichen Fecht-Uebungen. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck.
	        
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