Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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5) die batholische Pfarrei Wildpoltsmweiler,) Oberamts und Dekanats Tett- 
nang, welche im Pfarrorte und in einigen Filialien 5458 Pfarrgenossen begreist, und 
mit welcher von eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Kapitalzinsen und Ge- 
bühren ein beständiges Einkommen von 810 fl. verbunden ist; 
6) die katholische Pfarrei An dekfingen, Oberamts und Dekanats Riedlingen. 
Dieselbe begreist im Pfarrdorfe und in dem nahe gelegenen Filialdorfe Heiligkreuz= 
thal, wo an Sonn= und Festtagen Predigt und Meßamt, nebst Christenlehre zu halten, 
auch eine eigene Schule und ein Friedhof vorhanden ist, 1000 Pfarrgenossen, und 
gewährt nach Abzug der Auslagen für einen beständigen Erkurrent-Vikar wegen 
Heiligkreuzthal, von elgenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen und gestif- 
teten Gebühren ein beständiges Einkommen von 700 fl., welches ste h, so lange die Beicht- 
vatersstelle in dem vormaligen Kloster Heiligkreuzthal besteht, um weitere 41 fl. erhoͤht. 
Die Bewerber um diese vier Kirchenstellen haben sich innerhalb vier Wochen 
bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmaͤßig zu melden und bei der Stadtpfarrei 
Eßlingen insbesondere auch uͤber die Faͤhigkeit zu den Aemtern des Schul-Inspekto- 
rats und des Kammerariats auszuweisen. 
7) An der dermalen aus drei Classen bestehenden Lehr- Anftalt in der Oberamts- 
stadt Calw ist eine eigene Realklasse für 12—14jährige Schüler errichter, und 
neben die Elasse des Präzeptors gestellt worden. Die Lehrstellen an diesen beiden 
Elassen sind nunmehr zu beseten, und die befähigten Bewerber um die eine wie um 
die andere haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe verschriftmaßig 
zu melden. Sowohl der Präzeptor als der Reallehrer haben, Lebterer mit 
Einschluß von zwei Stunden in der sonntäglichen Handwerker-Schule, wöchentlich 
50 Lehrstunden zu geben, und genießen ein jährliches Einkommen von 600 fl. 
Unter dem zum Theile aus Naturnkien bestehenden Einkommen des Präzeptors 
ist auch das Schulgeld aus seiner! Elasse begriffen. Der Reallehrer hat kein 
Schulgeld anzusprechen. Der Präzeptor behält außerdem die bisherige Amts- 
wohnung; dem Reallehrer werden, so lange, bis auch für ihn eine ne Amtewohnung 
ausgemittelt ist, jährlich 75 fl. für Hauomiethe verabreicht.
	        
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