Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Unter dem 21. v. M. erhielt der von dem Grafen v. Königsegg-Aulen- 
dorf auf die St. Jodokskaplanei in Aulendorf ernannte seitherige Praͤzeptorats- 
Caplanei-Verweser zu Waldsee, Johann Baptist Hafner, die landesherrliche 
Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A. Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorstehende Prüsung der Rechts-Candidaten betreffend. 
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monate December d. J. vor- 
zunehmenden ersten Dienstprüfung vor dem zu Tübingen niedergesetzten Justiz= 
Präfungs-Collegium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden 
hiemit aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber be- 
stehenden Vorschriften (vergl. die Ministerial-Verfügungen vom 1. April 1835, 
Reg. Bl. S. 149 ff., beziehungsweise vom 2. Oktober 1837, Reg. Bl. S. 466) ein- 
gerichtet seyn müssen, bis zum 1. November d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium 
um so gewisser einzureichen, als im Falle der Richteinhaltung dieses Termins der 
Nachtheil des Ausschlusses von dieser Semesterprüfung für die Säumigen urfehl- 
bar eintreten würde. 
Stuttgart den 2. Oktober 1838. Schwab. 
) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
) Bekanntmachung einer Veränderung in der Classifikation der Gemeinde Walddorf, Oberamts Nagold. 
Die Gemeinde Walddorf, Oberamts Nagold, ist in Gemäßheit der K. Verord- 
nung vom 9. Februar 1829 aus der dritten in die zweite Classe versett worden; was 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 21. September 1838. Schlaper.
	        
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