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Jollgesetz. 233. Allgemeine Bestimmungen. 253ä. Art. 4—10. Besondere Bestimmungen. 235.
Art. 11—45. Erhebung des Zolles. 255. Art. 11—23. Einrichtungen zu Beaufsichti-
gung und Erhebung des Zolles. 259. Ark. 24—44. Vollzugs-Vorschriften. 236. Art. 45.
Zollordnung. 247. Von der Erhebung der Zdlle und Waaren-Abfertigung, so weit solche an der
Grenze stattfinden. 257. . 1—40. Bei dem Waaren-Eingange. 247. G. 1—32. Bei
dem Waaren-Ausgange 259. 9#. 33—37. Besondere Vorschriften für die Behandlung des
Verkehrs mit den Staatsposten. 261. 96. 38—59. Von verschiedenen Einrichtungen und
Anstalten zur Erhebung und Sicherung der Zölle. 262. 9. 40—75. Von der Begleit-
schein-Comrole. 262. 9V#. 40 —54. Von dem Waaren-Verschlusse. 206. G. 55—58. Von
den Niederlagen unverzollter Waaren. 267. 9M 59—75. Von Verkehrs-Erleichterungen,
Befreiungen und Ausnahmen. 273. J. 76—84# Versendungen aus dem Inlande durch
das Ausland nach dem Inlandc. 275. J. 76. Meß= und Marks-Verkehr. 274. d 77—81.
Sonstige Erleichterungen und Ausnahmen. Gegenständc, welche zur Verarbeitung oder Ver-
vollkommnung ein= und ausgehen. 275. J. 82. Von den zum Schutze der Jollabgaben
dienenden Einrichtungen und Vorschriften. 276. 9. 83—100. Von den Contrelen im
Grenzbezirke. 276. G. 85—91. Von der Comtrole im Binnenlande. 280. d9. 92—08.
Allgemeine Control-Vorschriften. 285. &. 99—400. Von den Diensistellen und Beamten,
ihren amtlichen Befugnissen und Pflichten gegen das Publikum. 286. JG. 101—113.
Sollstellen. Bekonntmachung, die bestehenden Jollsiellen betreffend. 560.
Zollstrafgesetz. 2091. Von den Strafen der Zoll-Vergehen. 291. Art. 1—27. Von dem Stras-
Verfahren. 301. Ark. 28.—40. Vorübergebende Besiimmungen. 306. Art. 41.—42.
Zollwesen. K. Verordnung in Betreff der, der Schweiz zu gewährenden Zollbegünstigungen. 47.
K. Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Vertrags mit Hannover, Öldenburg
und Braunschweig über Beförderung des gegenseitigen Verkehrs. 55. Uebereinkunft mit
Hannover, Oldenburg und Braunschweig wegen Unterdrückung des Schleichhandels. 61.
Deßgl. mit Hannover wegen des Anschlusses der Grafschaft Hohnstein und des Amtes El-
bingerode an das Jollsostem des Zollvereins. 64. Deßgl. mit Braunschweig wegen des
Auschlusses des Fürstenthums Blankenburg und einigen andern Besitzungen an dieses System. 72.
Deßgl. mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig wegen Erleichterung des gegenseitigen
Verkehrs. 80. Bekanntmachung, betreffend die Ausgleichungs-Abgaben im Verkebre mit
den, in den Jollverein ausgenommenen Hannöverischen und Braunschweigischen Gebieks-
tbeilen. 155. Verfügung, betreffend die Erhöhung des Ausgangszolls von Stoffen zur Pa-
pierbereitung 145. Verfügung, betreffend den Waaren-Uebergang aus einem Jollvereinssica#
in den andern. 307. Bekanntmachung, betreffend den Veitritt des Fürsienthums Schaum-
burg-Lippe zu dem Steuerverbande von Hannover, Oldenburg und Braunschweig= und die
dadurch eintretenden Verbältnisse zu den Staaten des deutschen Jollocreins. 516. Ver-
fügung in Betreff der bei Zollzahlungen anzunchmenden Münzen. 605.