Full text : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

VORREDE.

Obwohl  die  in  diesem  Bande  gesammelten  Abhandlungen  verschiedene
  Fragen  des  Militärrechts  behandeln,  liegt  doch  allen  der  eine
Gedanke  zugrunde,  die  wissenschaftliche  Behandlung  des  allgemeinen
Rechts  auch  für  das  Militärrecht  zur  Geltung  zu  bringen.

Alle  Zweige  des  Rechts  stehen,  wie  auch  Liszt  („Österreichisches
Pressrecht“)  betont,  miteinander  in  einem  unlöslichen,  organischen  Zusammenhang.
  Ein  von  dem  Stamme  losgetrennter  Zweig  verkümmert
nothwendigerweise  und  stirbt  ab.  Die  wissenschaftliche  Behandlung
des  Militär-Strafrechts,  als  eines  eigenartigen  Zweiges  des  Strafrechts,
welcher  der  Fortbildung  noch  gar  sehr  bedarf,  muss  daher  die  gleiche
wie  die  des  allgemeinen  Strafrechts  sein  und  auch  überall  an  die  Wissenschaft
  des  allgemeinen  Strafrechts  anknüpfen.

Die  wissenschaftliche  Darstellungsweise  des  Rechts  ist  die  philosophisch-historische.
  Die  Gelehrsamkeit  verträgt  keine  fabriksmäßige
  Vertheilung  der  Arbeit,  nach  welcher  z.  B.  der  Jurist  nur  eine
empirische  Kenntnis  der  bestehenden  Gesetze  und  Vorschriften  zu  besitzen
  brauchte.  Die  Philosophie  erstreckt  sich,  wie  Kant  („Der
Streit  der  Facultäten“)  sagt,  auf  alle  Theile  des  menschlichen  Wissens,
indem  sie  alle  Wissenschaften  zum  Gegenstand  ihrer  Prüfung  und  Kritik
macht.  Die  Philosophie  strebt,  „da  sie  nicht  ein  crede,  sondern  nur  ein
freies  credo  kennt“,  nach  Erforschung  der  Wahrheit  und  daher  nach
Förderung  der  Wissenschaften.  Die  Philosophie  ist  nicht,  wie  man  in
frühern  Zeiten  zu  sagen  beliebte,  die  Magd  einer  andern  Wissenschaft,  sie
trägt  vielmehr  den  andern  Wissenschaften  die  leuchtende  Fackel  voran.

Die  historische  Behandlung  des  Rechts  ist  durch  die  Entwicklung
  desselben  vorgezeichnet.  Das  Recht  kennt  (um  mit  Savigny,
dem  Begründer  der  rechtshistorischen  Schule,  zu  sprechen)  keinen  absoluten
  Stillstand,  es  wächst  mit  dem  Volke  fort  und  stirbt  endlich  ab,