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b) Bekannimachung, betveffend die Herabsetzung der Extraposttare.
Nachdem vermöge höchster Entschließung vom heutigen Tage die Extra-Posttaxe
für die Zeit vom 1. März 1859 bis lehten Februar 1840 von 1 fl. 50 kr. auf fl.
24 kr. für ein Pferd und eine Station herabgesest worden istz so wird folches hie-
mit zur bffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 27. Februar 1839. Schlaper.
2. Des evangelischen Consistorium.
Bekanntmachung der Termine für die Prüfung der Zöglinge des Schulstandes.
Diejenigen Zöglinge evangelischer Confession, welche sich im Laufe dieses und
des nächsten Monats bis zum 23. März bei dem evangelischen Consistorium um
Zulassung zum deutschen Schullehrer-Berufe gemeldet, und die in den Verordnungen
vom 12. Juli 1825, Reg. Vl. Nr. 29 und 19. December 1826, Reg. Bl. Nr. 51
vorgeschriebenen Bedingungen gehörig beurkundet haben werden, haben sich zur
Vorprüfung im Eßlinger Seminar an folgenden Tagen Morgens sechs ein halb
Uhr einzufinden.
1) Diejenigen, welche in das Seminar aufgenommen werden wollen:
a) aus den Generalaten Ludwigsburg, Heilbronn und Ulm, Mittwoch
den 3. April;
b.) aus den Generalaten Hall, Reutlingen und Tübingen, Freitag den
5. April;
2) Diejenigen, welche außerhalb des Seminars incipiren wollen:
a) aus den Generalaten Ludwigsburg, Heilbronn und Ulm, Dienstag
den 9. April;
h) aus den übrigen Generalaten, Donnerstag den 11. April,
Vorstehende Bestimmungen gelten zugleich für die jüngeren Jorgeliten, welche die
Aufnahme in das Seminar nachsuchen. .
Den Dekanatämtern werden die bestehenden Verordnungen hinsichrlich der mit
den Vittschriften um Zulassung zur Vorprüfung einzuschickenden Dokumente, insbe-
sondere die Verordnung vom 10. Januar 1857, wiederholr in Erinnerung gebracht.
Stuttgart den 19. Februar 1839. Seeger.