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Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog von Sachseh= Coburg und
Gotha:
Hochst-Ihren Kammerrath Julius Gelbke, Inhaber des dem Herzoglich Sachser
Ernestinischen Haus-Orden affiliirten Verdienstkreuzes und Ritter des Köntgl.
Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Elasse;
Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog von Nassau:
Höchst-Ihren Zoll-Direktionsrath Philipp Schokzz
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt und
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen:
Den Großherzogl. Sächsischen Geheimen Legationsrath Ottokar Thonz
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß klrerer Linie:
Höchst-Ihren Regierungs= und Consistorial-Rath Ludwig Freiherrn v. Mann“
bach; —
Seine Durchlaucht der Fuͤrst von Reuß-Schleitz und
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf:
Den Großherzogl. Sächsischen Geheimen Legationsrath Ottokar Thon; 6
Der Senat der freien Stadt Frankfurt:
Den Schbsfen und Senator Conrad Adolph Bansa,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikatlon, folgendert
Vertrag abgeschlossen worden ist:
Art. 1.
Als Grundlage des gesammten Muͤnzwesens in den Landen der hohen contrahiren“
den Theile soll in allen Muͤnzstaͤtten einerlei Muͤnzmark angenommen werden, deren
Gewicht mit dem Gewichte der in dem Koͤnigreiche Preußen und den suͤddeutschen
Staaten des Zoll= und Handelsvereins bereits bestehenden Mark uͤbereinstimmen
auf 2533,855 . .. Gramme festgesetzt wird.
Art. 3.
Nach dieser gemeinsamen Grundlage soll das Muͤnzwesen in den saͤmmtlichen
Landen der contrahirenden Staaten geordnet werden, und zwar in der Art, daß, je
nachdem darin die Thaler= und Groschen= oder die Gulden= und Kreußzer-Rechnung
hergebracht oder den Verhältnissen entsprechend ist,