Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

244 
Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog von Sachseh= Coburg und 
Gotha: 
Hochst-Ihren Kammerrath Julius Gelbke, Inhaber des dem Herzoglich Sachser 
Ernestinischen Haus-Orden affiliirten Verdienstkreuzes und Ritter des Köntgl. 
Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Elasse; 
Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog von Nassau: 
Höchst-Ihren Zoll-Direktionsrath Philipp Schokzz 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt und 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen: 
Den Großherzogl. Sächsischen Geheimen Legationsrath Ottokar Thonz 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß klrerer Linie: 
Höchst-Ihren Regierungs= und Consistorial-Rath Ludwig Freiherrn v. Mann“ 
bach; — 
Seine Durchlaucht der Fuͤrst von Reuß-Schleitz und 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf: 
Den Großherzogl. Sächsischen Geheimen Legationsrath Ottokar Thon; 6 
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
Den Schbsfen und Senator Conrad Adolph Bansa, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikatlon, folgendert 
Vertrag abgeschlossen worden ist: 
Art. 1. 
Als Grundlage des gesammten Muͤnzwesens in den Landen der hohen contrahiren“ 
den Theile soll in allen Muͤnzstaͤtten einerlei Muͤnzmark angenommen werden, deren 
Gewicht mit dem Gewichte der in dem Koͤnigreiche Preußen und den suͤddeutschen 
Staaten des Zoll= und Handelsvereins bereits bestehenden Mark uͤbereinstimmen 
auf 2533,855 . .. Gramme festgesetzt wird. 
Art. 3. 
Nach dieser gemeinsamen Grundlage soll das Muͤnzwesen in den saͤmmtlichen 
Landen der contrahirenden Staaten geordnet werden, und zwar in der Art, daß, je 
nachdem darin die Thaler= und Groschen= oder die Gulden= und Kreußzer-Rechnung 
hergebracht oder den Verhältnissen entsprechend ist,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.