Metadata: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

318 Zwölftes Kapitel: Rückblick auf die preußische Politik. 
Curs) von der Erbschaft des alten, zwei Jahrzehnte hindurch 
davon zehren, ohne sich über die Schwächen und Irrthümer 
ihrer Epigonenwirthschaft klar zu werden; noch in die Schlacht 
von Jena ?y hinein trugen sie sich mit der Ueberschätzung des 
eignen militärischen und politischen Könnens. Erst der Zu- 
sammenbruch der folgenden Wochen brachte den Hof und das 
Volk zu dem Bewußtsein, daß Ungeschick und Irrthum in der 
Staatsleitung obgewaltet hatten. Wessen Ungeschick und wessen 
Irrthum aber, wer persönlich die Verantwortlichkeit für diesen 
gewaltigen und unerwarteten Zusammenbruch trug, darüber 
kann selbst heut noch gestritten werden. 
In einer absoluten Monarchie, und Preußen war damals 
eine solche, hat an der Verantwortlichkeit für die Politik außer 
dem Souverän Niemand einen genau nachweislichen Antheil; 
faßt oder genehmigt dieser verhängnißvolle Beschlüsse, so kann 
Niemand beurtheilen, ob sie das Ergebniß eignen moralischen 
Willens oder des Einflusses sind, den die verschiedenartigsten 
Persönlichkeiten männlichen und weiblichen Geschlechts, Adju- 
tanten, Höflinge und politische Intriganten, Schmeichler, 
Schwätzer und Ohrenbläser auf den Monarchen geübt haben. 
Die Allerhöchste Unterschrift deckt schließlich Alles; wie sie er- 
reicht worden ist, erfährt kein Mensch. Dem jedesmaligen 
Minister die Verantwortlichkeit für das Geschehne aufzuerlegen, 
ist für monarchische Auffassungen der nächstliegende Ausweg. 
Aber selbst wenn die Form des Absolutismus der Form der 
Verfassung Platz gemacht hat, ist die sogenannte Ministerver- 
antwortlichkeit keine von dem Willen des unverantwortlichen 
Monarchen unabhängige. Gewiß kann ein Minister abgehn, 
wenn er die königliche Unterschrift für das, was er für noth- 
wendig hält, nicht erlangen kann; aber er übernimmt durch 
1) Als neuen Curs bezeichnete man die Politik Kaiser Wilhelms II. 
nach Bismarck's Entlassung. 
!) 14. October 1806.
	        
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