Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Bezeugung Höchst-Ihres Wohlgefallens mit seiner bisherigen verdienstvollen Wirk- 
samkeit, gnädigst zu entheben, und 
vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. die hiedurch erledigte Stelle eines 
Präsidenten der gedachten Centralstelle dem Staatsrathe v. Gärttner gnädigst zu 
übertragen geruht. 
Vermoͤge höchsten Dekrets Seiner Königlichen Majestät vom 21. v. M. 
wurde die erledigte Amts-Notarsstelle zu Donzdorf, Oberamts Geislingen, dem vor 
maligen Pfand-Commissär, Gerichts-Notariats-Assistenten Pföst zu Biberach, gnaͤdigst 
übertragen, und 
durch höchste Entschließung vom 25. v. M. der Arsenal-Commissär Wunder 
auf sein Ansuchen wegen geschwächter Gesundheit pensionirt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung des Verzeichnisses der flüchtig gewordenen Angeschuldigten und Verbrecher. 
Nach den von den K. Gerichtshöfen auf den Stand des 1. Jannar 1839 richtig 
gestellten Verzeichnissen der flüchtigen Angeschuldigten und Verbrecher haben sich die 
in der Anlage genannten Individuen, welche entweder bereits zu einer schwereren 
Criminalstrafe verurtheilt, oder eines Verbrechens, wegen dessen voraussichtlich eint 
solche Strafe gegen sie erkannt werden wuͤrde, in hohem Grade verdaͤchtig sind, dem 
Vollzuge der gegen sie gefaͤllten Erkenntnisse, beziehungsweise der gegen sie eingẽ- 
leiteten Untersuchung, durch die Flucht entzogen, und es sind gegen dieselben fruchtlos 
Seeckbrlefe erlassen worden. 
Dieses Verzeichniß wird nun mit der allgemeinen Aufforderung zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, den etwa bekannten Aufenthaltsort der genannten Personen den 
betreffenden Bezirbögerichten anzuzeigen. 
Leßtere erhalten zugleich die Weisung, für die Beifahung und Einlieferung der 
Flächtigen an das zuständige Untersuchungsgericht nach Kräften Sorge zu tragen. 
Stuttgart den 14. März 1859. Schwab.
	        
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