Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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. 
Regierungs-Blatt 
für das 
½ “b * . II 
Königreich Württemberg. 
Montag den 4. Februar 1839. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Königliche Deklaration, betreffend die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses 
Fürsten berg. 
  
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Koönigliche Deklaration, 
betreffend die slaatsrechtlichen Verhältnisse des fürstllichen Hauses Fürstenberg. 
Wir Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg 
Thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß, nachdem bei Uns der Fürst 
Karl Egon zu Fürstenberg wegen der in der Beilage l. bezeichneten, in Unserem 
Rönigreiche gelegenen Besizungen, unter Berufung auf den vierzehnten Artikel der 
deurschen Bundes-Akte, um Feststellung seiner staatsrechlichen Verhältnisse, für sich 
und sein fürstliches Haus, nachgesucht hat, Wir, nach gepflogenen Verhandlungen 
mit dem bevollmächtigten Abgeordneten desselben und nach Anhdrung Anseres 
Geheimen-Raths, beschlossen haben und verordnen, daß nachstehende Vestimmungen 
den bleibenden Rechtszustand des Fürsten bilden sollen:
	        
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