Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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die erledigte Assessorsstelle bei dem Gerichtshofe in Tübingen dem Oberamts“ 
Gerichts-Aktuar Beck in Ulm zu übertragen geruht. 
Unter dem 21. v. M. erhielt der von dem Fürsten v. Thurn und Tatis auf 
die katholische Stadtpfarrei Vuchau patronatisch ernannte seitherige Caplan daselbst 
Joseph Kuonzz, die landesherrliche Vestaͤtigung. 
Am 24. v. M. wurde der von dem Grafen v. Koͤnigsegg auf die W 
zum heil. Anton zu Aulendorf, Oberamts und Dekanats Waldsee, patronatisch er- 
nannte Pfarr-Verweser Alois Ott zu Staig, Dekanats Wiblingen, vom kathollschen 
Kirchenrath landesherrlich bestaͤtigt. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
à) Weitere Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatbrechllihen 
« -Bcrhältsxissez-destitlerschafclichenAdels. «- 
In Folge einer von den Grafen v. TLhurn-Valsassina und Taris zu Inszbrl 
und dem Freiherrn v. Freyberg-Eisenberg zu München, als Besißern des Rittergu „ 
Wäschenbeuren, Oberamts Welzhelm, nachträglich abgegebenen und sofort angeno d 
menen Erklaͤrung, wodurch sie auf die Patromonial-Gerichts barkeit, Ortspolizei n 
Forstgerichtsbarkeit verzichtet haben, findet die K. Deklaration uͤber die staatsre 
lichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels von 8. December 1821 nuli 7% ( 
auf das Rittergut Wäschenbeuren Anwendung, und es kbnnen insbesondere die n„ 
den §&6. 50 und 41 der gedachten Deklaration zugesicherten Surrogate der Patrin 
nial-Gerichtsbarkeit und. Ortspolizei von jedem im staatsbürgerlichen Verbande “8 
Königreichs stehenden und in die Personal, Adels-Matrikel desselben eingetragen 
adeligen Besitzer jenes Rittergüts ausgeuͤbt werden. Es wirb dieses hiemit 
öffenrlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 20. Mai 1859. Schlayer. 
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