Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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in Verbindung mit Waaren- und Produktenkunde in wöchentlichen drei Stunden 
uͤbernehmen koͤnnte. Je nach der Zahl von 20 oder 18 Stunden wuͤrde, mit diese 
Stelle ein Gehalt von 1200 oder 1500 fl. verbunden. Der Bezug eines Unterrichts- 
geldes findet auf Seite des Lehrers nicht Statt. Die in- oder auslaͤndischen Bewer- 
ber um die zu besetzende Lehrstelle werden aufgefordert, ihre Meldungs-Eingaben, 
unter Bezeichnung der Unterrichts-Gegenstände, welche sie übernehmen koͤnnen un 
unter Anschluß der Belege fuͤr ihre Befaͤhigung hiezu, so wie ihrer sonstigen Zeus- 
nisse, auch unter Angabe ihrer persoͤnlichen und etwaigen dermaligen Dienst-Ver 
nisse, binnen vier Wochen an den Studienrath einzusenden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Beben hausen, Forst' 
amts Tübingen, mit welcher der Normalgehalt von 240 fl. verbunden ist, babe 
binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßt 
sich zu melden. d 
3) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Urach, Reviers n 
Forstamts gleichen Namens, mit welcher der Normalgehalt von 20 fl. berbund 
ist, haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vo 
schriftmaͤßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Forstswartsstelle zu Schwarzen bet 
Forstamts Freudenstadt, mit welcher der Normalgehalt von 240 fl. verbunden 
haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschli 
maͤßig sich zu melden. 
2 *# 
Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 3. d. M. ist auf die erledigte Forstwartsstelle zu Mariaberg, — 
Revier Lichtenstein, Forstamts Urach, der Forstwart Kemmler in Urach, sein 
Ansuchen gemaͤß, und “ 
auf die erledigte Forstwartsstelle zu Kuchen, im Mevier Altenstadt, Forstant# 
Kirchheim, der Forstwart Schlaich zu Schwarzenberg, Forstamts Freudenst 
seinem Ansuchen gemäß, versehtzt worden.
	        
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