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II. Die Pruͤfung fuͤr die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar
2., 3. und 4. September (Montag, Dienstag, Mittwoch) vorgenommen werden, w
bei die zweite (jüngere) Jahresblasse nur an den beiden ersten Tagen zu erscheinen 2
III. Die Prüfung der Universitäts-Candidaten ist auf den 10. und 11. Sep-
tember (Dienstag und Mittwoch), wozu nach Beschaffenheit der Umstaͤnde noch der
Vormittag des 12. Septembers hinzukommen kann, bestimmt. Zu derselben si
Livius (und zwar der ganze), Kenophons Memorabilien und Igkobs Attika mitz
bringen.
IV. Die Conkurs-Prüfung für die Aufnahme in das höhere evangelisch
Seminar ist auf den 30. September, 1. und 2. Oktober (Montag, Dienstag, die
woch) festgeseßt. Zu derselben ünd Cicero de oflicüs und de nalura Deorum,
platonischen Dialogen, Phädon, Eriton, Eutpphron, Phädrus und eine hebrzilte
Bibel mitzubringen.
Die Personal-Tabellen für die Prüfung Nr. II., welchen die Blateern-Imnpiunt
Zeuggisse anzuschließen sind, müssen spätestens am 1. August, die Gesuche um i—
lassung zu der Prüfung Nr. III., welche genau nach den Vestimmungen der Peror den
nung vom Jahr 1820 (Reg. Blatt S. 19) einzurichten, und namentlich mit ie
erforderlichen Studien= und Sitten-Zeugnissen zu begleiten sind, am 10. August in
Anmeldungs-Eingaben für Nr. IV., welche von den Seminaristen in Maulby
nicht erwartet werden, am 1. September bei dem K. Studienrathe eingelaufen se
In Beziehung auf die Prüsung der Universiräts-Candidaten Nr. III. wird 54%
holt die Verfügung vom 15. Juli 1856 (Reg. Platt S. 281), wornach disenigen en
welche die Befreiung von der 1 im nächsten Jahre wegen Berufs ansprech t.
wollen, diese Pruͤfung im Herbste d. J. zu. bestehen hahen, in Erinnerung gebr
Stuttgart den 18. Juni 1839. Flatt.
Dienst= Erledigung. ahlt
Die erledigte evangelische Pfarrei Notzingen, Debanats Kirchheim; ö|% 8
1195 Kirchengenossen, wovon 325 in dem eine halbe Viertelstuude entfernten Fi
Wellingen wohnen. Das Einkommen der Stelle berechnet si sich in Preisen des
telgesetzes auf 619 fl. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei
evangelischen Consistorium zu melden. —
nd