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II. In Anscehung der Fabrikations-Abgabe vom Essig, welcher aus an-
deren Stoffen als aus Malz bereitet wird (zweiter Absatz des Art. 41 des Wirthschafit
Abgaben-Gesehes), sind die mit den Essigfabrikanten auf den 1. Juli d. J. bierü er
neu abzuschließenden Akkorde auf das Quartal 1. Juli bis 30. September d. J.
beschränken, da diese Abgabe vom 1. Obtober 1839 an ganz erlassen wird.
Stuttgart den 15. Juli 1839. Herdegen.
e) Verfügung in Betreff der aufgehobenen Sumpelabgal, von Vieh-Urkunden.
Nach dem Finanzgeseh vem 1. Juli d. J. Art 4, Lit. d wird von den Spo
teln die, in dem zum Sportelgesetz vom 23. Jnt 1828 gehörigen Tarif, bestimme
Abgabe „für Vieh-Urkunden von 5 kr. für jede“ nicht mehr erhoben. ,
Da hienach vom 1. Juli d. J. an die bereits gestempelten Formulare zu Vieh-
Urkunden nicht mehr zu verwenden sind, so werden die Cameralaͤmter angewiesn
von den Ortsbehoͤrden ihrer Amtsbezirke den Vorrath von gestem pelten ar
laren zu Vieh-Urkunden, einschließlich derjenigen zu den nun ebenfalls vom **
befreiten Wander= und Gesundheits-Urkunden für Schaafe, zu sammeln un n".
einem Verzeichniß der Abgeber an das Sreuer-Collegium einzusenden, wogegenk. el-
selben der, nach Abzug der biöherigen Provisson von 5 Procent, bezahlte Stem
betrag verguͤtet werden wird.
Stuttgart den 15. Juli 1839. Herdegen.
2. Des Steuer-Collegium.
Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer -
Jahr 183%. isl
Vermöge des Finanzgesetzes vom 1. Juli 1839 sollen für das r e of.—
an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer 0%0%
umgelegt und erhoben werden.
Hieran haben beizutragen:
## das Grund-Eigenthum und die Gefälle, ndmlich:
-a) Grund-Eigenthnn .. ....1,333,61«7fl
b)d1eGefälle.......··.«·»,· 83.020 fl—
J à 16 fl.