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U. Verfügungen der Departemente.
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A) Des Departements des Innern.
1. Des evangelischen Consistorium.
a) Bekanntmachung, betreffend ein neu einzuführendes Spruchbuch.
Mit höchster Genehmigung wird ein neues von der evangelischen Synode ver-
anstaltetes Spruchbuch von Georgii 1859 an in den evangelischen Schulen des
Königreichs in der Art eingeführt werden, daß für diejenigen Kinder, welche das
Ealte noch nicht oder nicht mehr besißen, das neue anzuschaffen ist, und von dem
gedachten Zeitpunkt an kein Exemplar mehr von dem alten Spruchbuch verkauft
werden darf.
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Das neue zerfaͤllt in vier Abtheilungen, von welchen die zwei ersten je 100 fuͤr
Schulkinder von sechs bis zehn oder eilf Jahren zum Answendiglernen geeignetere
Bibelspruͤche enthalten; die dritte aus 78 auf die ganze biblische Geschichte sich
beziehenden Stellen der heiligen Schriften bestehr; die vierte für den Religions-
Unterricht der älteren Kinder bestimmte, über 400 nach der Oerdnung der christlichen
Glaubens= und Sittenlehren zusammengereihre Sprüche in sich faßt.
Der lutherische Catechismus wird demselben ebenso, wie dem bisherigen, vor-
gedruckt und hinten ein Anhang von kurzen Gebeten für die Schuljugend beigefügt.
Der Verlagspächterin, der Wittwe Kalbfell in Reutlingen, mit welcher von
Seite der K. Commission für die Erziehungshäuser der Pachtvertrag auf sechs Jahre
geschlossen worden, ist die Bedingung auferlegt, daß das neue Spruchbuch ohne
Erhöhung des mit dem Einbande 12 kr. betragenden P.eises, um welchen das bis-
herige verkauft wurde, auf starkes Schreibpapier gedruckt werde. Auch hat sich die
Pächterin anheischig gemacht, bis auf Georgii eine hinreichende Anzahl von Erem-
plaren bereit zu halten. Da es übrigens wünschenswerth ist, daß das neue Spruch-
buch auch in die Hände solcher Schulkinder, die schon im Besi des alten sind, komme,
so werden die Geistlichen sich angelegen seyn lassen, ohne Anwendung von Zwang
durch Empfehlung auf dessen allgemeinere Verbreitung hinzuwirken, und diesen
Zweck durch Unterstützung der ärmeren aus den Schulfonds zu befördern.