Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Am 2.b. M. wurde der von dem Fürsten v. Thurn und Taxis auf die wen 
Obersulmetingen, Oberamts und Dekanats Biberach, patronatisch ernannte Cap lan 
und Präzeptor Butterstein zu Scheer, so wie v 
der von dem Grafen v. Bissingen auf die Pfarrei Lauterbach, Oberamts un 
Dekanats Oberndorf, patronatisch ernannte bisherige Pfarrverweser Joseph H ahn 
daselbst, und n 
der auf die Pfarrei Dietenheim, Oberamts und Dekanats Wiblingen, von 
Freiherrn v. Süskind patronatisch ernannte Stadtpfarrer Herzer zud Friedri 
hafen landesherrlich bestaͤtigt. 
II. Verfuͤgungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Beränderung eines Rechts-Konsulenten. 
Da der Rechts-Consulent Breuning seinen Wohnsih von Horb nach R 
verlegt hat; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 10. August 1839. 
ottweii 
Schwab. 
:B) Des Oepartements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, die Unterbringung und Verpflegung armer Kinder betreffend. 
Es ist zur Anzeige gekommen, daß einzelne Gemeinden die ihnen aülshen 
Verpflegung armer Angehbriger hie und da im Abstreich an den wenigst Forder“ 
in Akkord geben, oder, gleich einer den Einwohnern obliegenden Naturalleistunt 5 16 
Wege einer unter sämtlichen Gemeindegenossen stets wechselnden Einquartir 
bestreiten.
	        
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