Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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15. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 31. August 1839. 
Juhalt. 
Kinig1. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
erfügungen der Departements. Verleihung eines Patents an den Revisorats-Verweser Näher 
auf einen Arparat zum gleichzeitigen mehrfachen Schreiben, Zeichnen und Mealen. — Privilegium gegen 
den Nachdruck des Werkes des Professors v. Savigny: „System des heutigen römischen Rechts." — 
Bebauntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Civil-Verdienst-Medaille an einen Ortsvorsteher. — 
Veriöhung, die dießjährige Feier des landwirtbschaftlichen Festes in Cauustadt betreffend. 
dleast rledigungev. 
— 
.II. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
. Seine Königliche Majestät haben nach höchster Entschließung vom 
M. dem ordentlichen Professor der Rechte, Dr. Michaelis in Tübingen, 
nachgesuchte Erlaubniß gnaͤdigst ertheilt, den ihm von des Koͤnigs von Belgien 
Mestai verliehenen belgischen Leopolds-Orden anzunehmen und zu tragen.
	        
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