Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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b) Bekanntmachung, betrefend Durchgangszell-Erleicht 
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Bezugnahme auf den mit der 6K. Verordnung vom 21. d. M. bekannt 
gemachten neuen Vereins-Jolltarif, dritte Abtheilung, IV. Abschnitt, wird hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, datz bei der jüngsten Tarif-Revision die bisherigen 
kanstt-Erleichterungenauf kurzen Straßenstrecken (Verfügungen vom 18. December 1835, 
Neg.Nl. S. 487, vom 3. November 1856, Reg. Bl. S. 605 und vom 16. März 1837, 
Reg. Bl. S. 745) erweitert worden sind, so daß nun in Wuͤrttemberg, Bayern 
und Baden zur Waarendurchfuhr auf kurzen Straßen gehört, und vom 1. Ja- 
zar 1860 an besteuert wird die Durchfuhr auf 
1) den Straßen, welche östlich des Straßenzugs von Waldsassen nach Pfronten 
(diesen eingeschlossen) ein-- und ausmünden, mit # kr. vom Centner; 
2) den Straßen, welche das Vereinsgebiet auf der Linie von Kehl bis Freilas- 
sing oder südlich dieser Linie berühren, mit # kr. vom Centnerz 
5) den Straßen von den am linken oder rechten Rheinufer oberhalb Mainz ge- 
legenen Häfen, so wie von den Reckarhäfen über die südliche Gränzlinie 
von Neuburg am Rhein bis Freilassing (diesen Ort eingeschlossen), mit ###kr. 
vom Centner; 
4) den Straßen von den Rheinhäfen oberhalb Mainz über die Gränze von 
Neuburg bis Habkirchen auf der linken Rheinseite, mit 3 kr. vom Centner; 
5) den Straßen, welche von einem Rheinhafen oberhalb Mainz nach einem 
boher gelegenen Rheinhafen führen, mit Ikr. vom Centner; 
6) den Straßen, welche aus einem der Mainhäfen von Miltenberg einschließ- 
lich bis Würzburg ausschließlich, nach der südlichen Gränze von Neuburg 
bis Freilassing (diesen Ort eingeschlossen) führen, mit 5 kr. vom Centner; 
7) den Straßen, welche aus einem der Mainhäáäfen von Würzburg bis Bamberg, 
Cbeide eingeschlossen), nach der südlichen Gränze von Neuburg bis Freilassing 
einschließlich führen, mit 3 kr. vom Centner; und endlich 
8) auf den Straßen, welche auf der südlichen Gränzlinie von den vereinslän- 
dischen Häfen am Bodensee bis zur Donau (diese eingeschlossen) ein= und 
ausmünden, mit # kr. vom Centner " 
Stuttgart den 25. Oktober 1839. 
Unter 
Herdegen.
	        
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