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vermoge höchsten Dekrets vom 26. v. M. die bei dem Justiz-Ministerium neu
errichrete Sekretärsstelle dem Gerichts-Aktuar Lehr, von Saulgau, und
die erledigte Stelle eines Registrators bel dem Gerichröhofe in Ulm dem Kanz'
lei-Assistenten Haßler daselbst zu übertragen geruht.
Ferner haben Höchst dieselben vermöge höchster Entschließung vom 50. v. M.
auf die erledigte Revierförstersstelle zu Baiersbronn, Forstamts Freudenstadt, den
Revierförster Frank, zu Buhlbach, seinem Ansuchen gemäß, gnädigst versetzt, und
die hiedurch in Erledigung kommende Revierförstersstelle zu Buhlbach, Forstamts
Freudenstadt, dem Forstamts-Assistenten v. Hügel in Ochsenhausen.
die erledigte Revierförstersstelle zu Plochingen, Forstamts Kirchheim, dem Forst-
wart Luithle im Revier Hochberg, Forstamts Reichenberg, und
die erledigte Revierförstersstelle zu Leutkirch, Forstamts Weingarten, dem bis-
berigen Verweser derselben, Forstwart Liß, von Tettnang, gnädigst übertragen.
Am 24. März erhielt der von dem Fürsten v. Thurn und Taris zur katholischen
Pfarrstelle Bremelau, Dekanats Zwiefalten, patronarisch ernannte Caplan Haber-
bosch zu Herbertingen, Dekanats Saulgau, die landesherrliche Bestärigung.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departementts.
Des Justiz-Ministerium.
) Bekanntmachung, betreffend die den K. Gerichtsbehörden für die Correspondenz mit den Staats=
Prokuratoren zu Straßburg, Colmar und Weissenburg ertbheilte Freiheit von dem Postporto
innerhalb der Französischen Gränzen.
Da nach einer Mittheilung des K. Ministerium dex auswärtigen Angelegen“
beiten die K. Französische Regierung den K. Württembergischen Gerichtsbehdrden
für ihre Correspondenz mit den Staats-Proburatoren zu Straßburg, Colmar und
Weissenburg Freiheit von dem Postporto innerhalb der Französischen Gränzen ertheilt
und deßhalb die geeigneten Weisungen an die betreffenden Französischen Postbehörden
erlassen hat; so wird solches hiemit, unter Bezugnahme auf den Ministerial-Erlaß
vom 1. August 1850, zur Kenntniß der Gerichte gebracht.
Stuttgart den 26. März 1840. Prieser.