Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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5) Die Bewerber um die erledigte Helferstelle in Dettingen, Dekanats Urach- 
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden- 
Mit derselben ist die eine starke Stunde entfernte, auf der Alp gelegene Pfarrei 
Huͤlben mit 624 Kirchengenossen verbunden, woselbst der Geistliche neben der Schul- 
Aufsicht, jeden zweiten Sonntag, deßgleichen an drei Feiertagen der Festzeiten zu 
predigen und zu katechisiren, auch saͤmtliche Casualien zu versehen hat. In Dettingen 
aber liegen dem Helfer ob: die Abendpredigten an Festen und Communiontagen, 
sämtliche Taufen und Trauungen, mit Ausnahme derjenigen, welche auf cinen Sonn' 
tag, in welchem er in Hülben zu funktioniren hat, fallen; ferner die Catechisationen 
je am zweiten Sonntage und an den Feiertagen, nebst dem größeren Theile der Wochen- 
gottesdienste und den Beichtreden. In den Gottesdiensten bei Leichen wechselt er mit 
dem Pfarrer ab. Das verwandelte Einkommen der Stelle berechnet sich zu. 644 fl. 
452) Die Bewerber um die erledigte Präzeptorsstelle in Murrhardr, deren 
jährliches Einkommen mit Jubegriff des Schulgeldes, neben Amtswohnung zu 595. 
berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe zu meldem- 
5) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsslelle im Revier Hochberg, Forstamts 
Reichenberg, mit welcher der Normalgehalt von 500 fl. verbunden ist, haben binnen 
vier Wochen bei der Finanzkammer des Reckarkreises vorschriftmäßig sich zu melden- 
6) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle im Revier Tettnang, Forskam 
Weingarten, mit welcher der Normalgehalt von 500 fl. verbunden ist. haben binnen 
vier Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden 
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Widerruflich angestellter Diener. 
In Gemäßheir höchster Entschließung Seiner Majestät des Königs won 
25. v. M. ist der Freiherr Wilhelm v. Gemmingen-Fürfeld, bisher Assistent de 
Cataster-Büreaus, zum normalmäßigen Canzlei-Assistenten des Kriegs-Ministerium 
ernannt worden. 
Am 27. v. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Januar d. J., und am 31. v. m# 
ist das Register über die Rechts-Erkenntnisse vom Jahr 1859 ausgegeben worden. —
	        
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