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B) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
a) Bekanntmachung, das Ausgeben von Dukaten betreffend.
Nachdem auf der hiesigen Münzstätte seit dem Jahr 1818 Dukaten nicht mehr
geprägt worden sind, haben Seine Königliche Majestät neuerlich das Aus-
prägen solcher Goldmünzen angeordnet, welche auf der Hauptseite das Brustbild des
önigs darstellen und auf der Kehrseite das K. Wappen mit der Umschrift:
1 Dukaien 67 eine Nlarl# zu 233 Harat, nebst der Jahreszahl enthalten.
Diese vollkommen in dem ebenbcezeichneten, ursprünglich festgeseren Schrot und
Korn (wonach 67 Stück 1 Mark oder 1 Pfund wiegen, das aus 37 Gold und
# Zusaß an Silber und Kupfer besteht, so daß 6797 Stück eine feine Mark Goldes
enthalten) ausgebrachten Dukaten werden von der Staatshauptkasse zu 53 fl. das
Stuͤck ausgegeben und nach diesem festen Curs, welcher, gegen den dermaligen
arktpreis des Goldes etwas erhoͤht, die neuen Muͤnzen gegen das Einschmelzen
ichern, und zunaͤchst dem inlaͤndischen Geldumlaufe erhalten soll, kuͤnftig bei allen
Lassen des Staats als Zahlung angenommen werden.
Stuttgart den 50. März 1840. Herdegen.
b) Bekanntmachung, betreffend die Bornahme einer ersten höheren Dienstprüfung im Finanzfache.
Für die am Montag den 11. Mai d. J. beginnende erste höhere Dienstprüfung
in Finanzfache sind die Cameral-Candidaten:
Franz Heyd in Tübingen,
Christian Gottlob Wilhelm Hinrrager in Tübingen,
Emil Carl August Christoph Steudel in Eßlingen,
Wilhelm Heinrich August Schnurrer in Fellbach,
als zulassungsfähig erkannt worden.
Unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 10. Februar 1857, §. 5 (Regie-
tungs-Blatt S. 85) werden dieselben aufgesordert, an dem genannten Tage Morgens
Uhr in dem Lokale der Pruͤfungs-Commission zu Tuͤbingen sich einzufinden.
Stuttgart den 51. März 1840, Herdegen.