Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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dienern, den Steueraufsehern, so wie auch den Zollbediensteten, unter Zusicherung der 
in einem Dritttheil des Strafberrags (vergl. Art. 49 des Sportelgesehes) bestehenden 
Anbringgebuͤhr, einzuschaͤrfen, daß sie auf alle Uebertretungen genaue Aufsicht tragen, 
die nicht von dem obengenannten Admodiateur ausgegebenen, ungestempelten Kalender 
bei Druckern, Verkäufern, Käufern und Andern, und daher auch bei Fuhrleuten, 
eren Packete bei zureichendem Verdacht durch die Ortspolizei-, Zoll= oder Accife-Be- 
amten näher einzusehen sind, wegnehmen, und den Oberämtern zur Untersuchung und 
Vestrafung, unter Vorbehalt des Rekurses der Bestraften an das K. Steuer-Collegium, 
übergeben. 
Stuttgart den 25. April 1850. 
# Auf besonderen Befehl: 
Jäger. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die durch den Tod des Försters Marz in Erledigung 
gekommene, in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierforstersstelle zu Reichen- 
F s haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Reckarkreises vorschrift- 
hig sich zu melden. 
" 2) Die Bewerber um die erledigte Akruarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte 
ngenburg haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ell- 
angen zu melden. 
r'l r 
1 
Widerruflich angestellte Diener. 
St Durch hoͤchste Entschließung vom 17. v. M. ist dem Bergrathe Dr. Hehl in 
tgart die Aufsicht über die mineralogisch-geognostische Abtheilung des K. Natu- 
en-Kabinets übertragen worden.
	        
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