Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

  
203 
25. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Donnerstag den 14. Mai 1840. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
ersu Kungen der Departements. Bekanntmachung über das Ergebniß der niederen Dienstprüfung 
in Departement der Justiz. — Bekanntmachung, betreffend die Belobung einiger Bezirks-Beamten wegen 
lirer in Vollziehung der Ablösungsgesetze vom 27. bis 29. Oktober 1836 bewiesenen Thätigkeit. — Bebannt- 
machung; betreffend das der Postverwaltung zu Gunsten eines Local-Eilwagen-Curses zwischen Stuttgart 
P0r Tübingen gestattete Nebeneinanderspannen von drei Pferden. — Bekanntmachung in Betreff des Er- 
ge nisses der niederen Dienstprüfung im Departement des Innern. — Nachricht von dem Zustande des 
Knlterstühzungsfonds für evangelische Geistliche auf Martini 1838. — Bekanntmachung in Betreff einer 
r eiten höheren Dienstprüfung im Finanz-Departement. 
enst-Erledigungen. 
dderruflich angestellter Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A)) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Ir, Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete an den Vice- 
ertheilt, 
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l 
nskan 
ener de vom 9. d. M. dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, 
al- 
ieutenant, Grafen v. Beroldingen, die nachgesuchte Erlaubniß gnaͤdigst 
das ihm von des Großherzogs von Baden Koͤniglicher Hoheit verliehene 
uz des Großherzoglichen Hausordens der Treue und des Ordens vom Zaͤh- 
roßkre 
ner- 
r 
oͤwen anzunehmen und zu tragen.
	        
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