Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Erfindungspatents an den Papierfabrikanten Schäuffelen auf ein Ver- 
fahren zu Versehung des endlosen Papiers mit beliebigen Zeichen. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 20. d. M. 
dem Papierfabrikanten G. Schäuffelen, zu Heilbronn, auf das von ihm darg"“ 
legte Verfahren, das endlose oder Maschinen-Papier mit beliebigen — die Wasserzeichen 
des geschöpften Papiers nachahmenden, durchscheinenden Zeichen zu versehen, ein 
zehenjaͤhriges Erfindungspatent gnaͤdigst verllehen haben; so wird dieses, unter Be- 
ziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung 
zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 21. Maͤrz 1840. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Portofreiheit der Correspondenz der Militär-Geistlichen in 
Proklamations= und Trauungs-Sachen der Militär-Persenen. 
Da durch höchste Entschließung vom 22. v. M. im Einverständniß mit dem 
Fürsten Erblandpostmeister festgesest worden ist, daß die Postporto-Freiheit der Mili“ 
tär-Dienstsachen auf die Correspondenz der Militär-Geistlichen in Proklamations-= und 
Trauungs-Sachen von Militär-Personen angewendet werden solle; so wird die es 
hiedurch zur Nachachtung fuͤr die betreffenden Behoͤrden bekannt gemacht. 
Stuttgart den 16. Mai 1840. Schlayer. 
c) Bekanntmachung, betreffend die auf den Württembergischen und Badischen Posten bestehende 
gegenseitige Portofreiheit. 
In Folge der im Großherzogthum Baden getroffenen neuen vB 
stimmungen in Betreff des persoͤnlichen Portofreithums ist die persoͤnliche Brieß- 
Portofreiheit, welche zu Folge der Bekanntmachung vom 2. August 1822 (Regierung“, 
Blatt S. 555) Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden und der 
Großherzoglichen Familie, sodann den wirklichen Staats-Ministern und Ehefs der 
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