Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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im zweiten Kurse: 
christliche Sittenlehre . . 1 Stunde. 
II) Kunstlehre: 
im vierten Kurse: 
Abriß der Geschichte der bildenden Künste, Vorlegung und Erklärung alter 
Kunstdenkmäler und verschiedener Baustyle in Kupferwerken, 
2 Stunden. 
1 National-Oekonomie : · — 
imVicrtenKutse.-...·..Z— 
H)Calligraphic: 
im ersten Kurse: 
in zwei Abtheilungen — 
Neben diesen in den Kursen der polhie driscen Schule zu ertheilenden 
210 —212 wöchentlichen Unterrichtsstunden werden von Lehrern der Anstalt 
noch folgende ertheilt: 
1) für Schüler des oberen und mittleren Gymnastums und der Realschule im 
Freihand= und Bau-Zeichnen wöchentlich 12 Stunden; 
2) für Gewerbe-Lehrlinge und Gehülfen (sogenannte Winterschüler) im Frei- 
hand-, Ornamenten= und Bauzeichnen im Winter 16, im Sommer 8, 
durchschnittlich 12 Stunden; 
5) für Sonntags-Gewerbeschüler unentgeltlich: 
a) im Freihandzeichngen . . 2 Stunden, 
„H) in der populaͤren technischen Chemie . 4 — 
D) in der populären Mechanik 2 — 
4) für Handlungslehrlinge handlungswissenschaftliche Uebungen im Sommer 3, 
durchschnittlich 11 Stunde. 
Sonach beträgt die Summe der wöchentlichen Unterrichtsstunden in der Gewerbe- 
schule 214—2½5 Stunden. 
Außerdem werden für die Gewerbeschüler die hanze Woche hindurch während 
der Schulzeit ein oder zwei Zeichnungssäle offen gehalten, in welchen sie die Stun- 
den, die ihnen frei bleiben, auf die Uebung im Zeichnen unter der Aufsicht eines 
Lehrers verwenden können. 
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