Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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5) die katholische Pfarrstelle zu Staig, Oberamts und Dekanats Wiblingen; 
sie begreift im Pfarrdorfe und in einigen Filialien 659 Pfarrgenossen, und gewaͤhrt 
bon eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen und Gebühren ein be- 
aͤndiges Einkommen von 720 fl.; 
5) die katholische Pfarrstelle zu Billafingen, Oberamts und Dekanats Wib- 
ingen, wozu 275, sämtlich im Pfarrdorfe wohnende Pfarrgenossen gehdren, und wo- 
mit von eigenen Guͤtern, Besoldungen und Gebuͤhren ein bestaͤndiges Einkommen 
von 690 fl. verbunden ist. 
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich in vorschriftmaͤßig verfaß- 
Eingaben binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 
7) Bei dem K. Oberamt Cannstadt ist die Oberamts-Abktuarsstelle mit dem 
Gehalte von 500 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben 
mnerhalb drei Wochen bei der Regierung des Reckar-Kreises vorschriftmäßig sich zu 
melden. 
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) Die Seelle eines ärztlichen Gehülfen am Catharinen-Hospital zu Stuttgart 
wird fär das Etatsjahr 1840—41 neu beseht werden. Die Bewerber um dieselbe 
baben sich innerhalb drei Wochen bei dem Ministerium des Innern zu melden, 
und sich hiebei daruͤber, daß sie die erste medicinische Staatspruͤfung mit Erfolg 
erstanden haben, auszuweisen. Bei sonst gleicher Tuͤchtigkeit werden diejenigen, die 
sich neben der innerlichen Medicin auch der Wundarzneikunde und der Geburtshuͤlfe 
gewidmet haben, vorzugsweise beruͤcksichtigt. Mit der Stelle ist der Genuß freier 
ohnung im Krankenhause und ein Gehalt von jährlichen 150 fl. verbunden; außer- 
em wird einem bedürftigen Candidaten, wenn er die Stelle zur Zufriedenheit ver- 
sehen hat, der Genuß eines von dem Medicinalrath Dr. Plieninger hiezu gestiftetek 
tipendiums im Betrage von 18 fl. von dem hiesigen Stiftungsrath bewilligt. Den 
ingaben der Bewerber sind die erforderlichen Zeugnisse über ihre persoͤnlichen, 
nörhigensalls insbesondere auch über ihre ökonomischen Verhältnisse beizuschließen. 
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