Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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der Ansicht des Untersuchungs-Richters, auf die in K. 2 erwähnte Weise in die 
traf-Anstalt einliefern zu lassen. 
Stuttgart den 8. Juni 1840. Prieser. Schlaper. 
:B) Des Departements des Innern. 
1. Oes Ministerium des Innern. 
6) Verfägung, betreffend die vorläufige Ablieferung der zur Untersuchung gekommenen Bettler in 
das Polizeihaus. 
Art Folge der Bestimmungen des Polizei-Strafgesetzes vom 2. Oktober 1339, 
* 8 d. 103, 104, über die Untersuchung und Bestrafung der Bettelei/ wird 
8 inisterial-Vorschrift vom 8. Januar 1318 (Reg. Blatr S. 21), in Betreff der 
ufigen Ablieferung der zur Untersuchung gekommenen Bettler in das Polizeihaus 
teiegefangniß) hiedurch für aufgehoben erklärt und den Bezirks-Polizeistellen 
fgegeben, sich hienach zu achten. 
Stuttgart den 4. Juni 1840. Schlayer. 
b) Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Etatsjahr 1840—41. 
jahr du Ausstaitung der Brand-Versicherungs-Anstalt für Gebäude auf das Etats- 
vom 1840 — 41 ist durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestär 
shla 10. d. M. eine Umlage von vier Kreuzern von hundert Gulden Gebaude-An- 
n gs auf das Gesammt-Cataster des Koͤnigreichs und des Fuͤrstenthums Hohenzollern- 
chingen (Reg. Blatt vom Jahr 1858, S. 447) angeordnet worden, wovon die eine 
lite auf den 1. Oktober d. J. und die andere Häálste zu Ende Januars 1851 ein- 
gezogen werden soll. 
6 werden daher die K. Oberämter angewiesen: 
1) diese Umlage nach vorgängiger Richtigstellung der Brandschadens-Versiche- 
rungs-Cataster auf den Stand vom 1. Juli d. J. ungesäumt zum Vollzug zu 
bringen; 
2) die Umlage-Urkunden, welche mit den — den Kreis-Regierungen vorzule- 
genden Aenderungs-Uebersichten genau übereinstimmen müssen, unfehlbar bis 
zum 1. September d. J. an die Brandschadens-Versicherungs-Hauptkasse ein- 
zusenden; und
	        
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