Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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4) Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre sittliche Aufführung und ihre 
Studien bis zur Zeit ihres Aufnahme-Gesuches. Bei den Sittenzeugnissen 
wird vorausgeseht, daß sie mit der größten Gewissenhaftigkeit abgefaßt 
seyen. 
Die Prüfung selbst beginnt 
Dienstag den 25. August 
und wird an den darauf folgenden Tagen fortgeseht. Dabei werden nachfolgende 
Anforderungen an die Bewerber gemacht: 
A. Religion. 
Kenntniß der Hauptsätze der natärlichen und positiven Religion und ihm 
Beweise. 
B. Deutsche Sprache. 
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre der reinen Sprachlehre, wo möglich nach 
dem Lehrbuche von Reinbeck. 
b) Schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Themas ohne Fehler gegen die 
Orthographie, gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort= und Sagverbindung. 
C. Französische Sprache. 
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre, wo möglich nach: „Abrégé de la grammaire 
française de Nosl et Chapsal etc. par demandes et par réponses, par Géraré“ 
Stouttgart, chez Schweizerbart 1833.“ 
b) Richtige Uebersehung jeder historischen französischen Schrift. 
c) Uebung im Uebersehben aus dem Deutschen in das Franzöflsche. 
d) Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf den Dialekt. 
D. Geschichte. 
Uebersicht der alten Geschichte, insbesondere aber Kenntniß der rmischen und 
griechischen Geschichte. 
E. Geographie. 
Uebersichtliche Kenntniß der Erdkunde und der Staatenkunde von Europa.
	        
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