Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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III. Dem Gerichtshofe in Ellwangen: 
Bartholoméi. 
Hirschmüller. 
IV. Dem Gerichtshofe in Ulm: 
Stahl. 
Weinland. 
Die vorbenannten Referendäre haben sich nun bei den bezeichneten Gerichts- 
hoͤfen unverzuͤglich zur Dienstleistung anzumelden und von den Letzteren wird die 
gewoͤhnliche Anzeige uͤber die stattgehabte Beeidigung gewaͤrtigt. 
Stuttgart den 1. Juli 1840. Prieser. 
4) Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu den 
Oberamts-Gerichten betreffend. 
Die nachbenannten Referendäre zweiter Elasse, welche durch die Ministerial- 
dbelücung vom 9. Januar 1850 (Reg. Blatt von 1840, S. 52 und 35) für die erste 
bi fte ihres Dienst-Probejahrs den K. Gerichtshoͤfen zugetheilt worden sind, werden 
emit für die zweite Hälfte ihrer Probezeit den hienach erwähnten Bezirksgerichten 
eigegeben: 
1) der Referendär Bauer dem Oberamtsgerichte Tübingen. 
2) — — M. v. Gemmingen dem Stadtgerichte Stuttgart. 
5) — — Härlin dem Oberamtsgerichte Urach. · 
4) — — Hertling dem Oberamtsgerichte Ellwangen. 
5) — — Hummel dem Oberamtsgerichte Reckarsulm. 
6) — — Kallmann dem Oberamtögerichte Weinsberg. 
70 — — Kübel dem Oberamtsgerichte Heidenheim. 
8) — — Salzmann dem Oberamtsgerichte Eßlingen. 
9) — — Seeger dem Criminalamte Stuttgart. 
unen Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirks-Gerichten acht Tage nach 
*)2 etritte von den Gerichtshöfen ihre Functionen anzutreten und von den 
en Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige über diesen Eintritt gewärtigt. 
Stuttgart den 10. Juli 1840. Prieser.
	        
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