Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

310 
Dabei hat sich Goldarbeiter Bauer anheischig gemacht, unbemittelten Stam' 
melnden für Wohnung, Bett (das sie übrigens auch selbst mitbringen dürfen), Kost, 
Wäsche und Bedienung, in den Sommermonaten Mai bis Obktober nur eine tägliche 
Vergütung von achtzehen Kreuzern, in den übrigen Monaten bei freier Heizung und 
Licht eine solche von vier und zwanzig Kreuzern aufzurechnen, auch seine Anstalt der 
besonderen Aufsicht des Oberamts-Arztes zu unterwerfen. 
Indem dieses hiemit öffentlich bekannt gemacht wird, erhalten die Bezirks- und 
Orts-Behbrden den Austrag, die ihnen untergebenen Hülfsbedürftigen auf die Be- 
nützung der Anstalt des Goldarbeiters August Bauer in Gmünd aufmerksam zu 
machen und besonders darauf bedacht zu seyn, daß unbemittelte, an dem Gebrechen 
des Stammelns leidende, junge Leute, deren Erziehung und Fortkommen der öffent- 
lichen Fürsorge unterliegt, auf Rechnung der betreffenden öffentlichen Cassen dieser 
Anstalt anvertraut werden. 
Stuttgart den 9. Juli 1850. 
Schlaper. 
2. Des Medizinal-Collegium. 
Bekanntmachung, betreffend die Tare der Blutegel. 
Die bisherige Taxe der Blutegel, von acht Kreuzer dem Stück nach, hat für die 
naͤchsten sechs Monate fortzubestehen. 
Stuttgart den 8. Juli 1840. 
Waͤchter. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die Dienstkleidung der angehenden Staatsdiener des Finanz-Departements 
betreffend. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 29. B 2 
zu genehmigen geruht haben, daß die bei den Cameral-, Hütten= und Saline
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.