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3. Des Studienraths.
Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer Prüfung für Real-, Elementar= oder Fach
Lehrstellen, deßgleichen für Präzeptorate oder Collaberaturen. 1
Diejenigen, welche zu der nächsten Prüfung für Real-, Elementar= oder Fach- Lehr-
stellen; deßgleichen diejenigen, welche zur naͤchsten Pruͤfung fuͤr Praͤzeptorate oder Colla-
boraturen zugelassen zu werden wuͤnschen, haben ihre Bittschrift (unter genauer An-
gabe ihrer Personalien und unter Anschluß von Zeugnissen ihrer Lehrer und Vor-
gesetzten uͤber ihre Kenntnisse und Fortschritte, so wie uͤber ihr sittliches Verhalten,
und eines Ausweises uͤber ihr Vuͤrgerrecht), unfehlbar noch vor dem Schlusse des
gegenwaͤrtigen Monats Januar bei dem K. Studienrathe einzugeben. Spaͤter ein-
gehende Gesuche koͤnnen nicht beruͤcksichtigt werden.
Stuttgart den 4. Januar 1840. Flatt.
Dienst-Erledigungen.
Es werden beseht werden: *l7
1) die katholische Pfarrei Obereschach, Oberamts und Dekanats Ravensburg,
welche im Pfarrort und in vielen Filialweilern 885 Mfarrgenossen, nebst der Schule
im Parrort, auch eine Filialschule begreist, und von eigenen Gütern, Besoldungen
und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 675 fl. gewährr;
2) die katholische Pfarrei Schweinhausen, Oberamts und Dekanats Wald-
ses, welche im Pfarrdorf und in einigen Filialweilern 532 Pfarrgenossen zählt, und
an Garten-Ertrag, Capitalzinsen und Besoldungen ein beständiges Einkommen von
620 fl. gewährt;
5) die Kaplaneistelle zu Hayingen, Oberamts Münsingen und #Mcanats
Zwiefalten, mit welcher die gewöhnlichen Kaplanei-Obliegenheiten verbunden sind,
und deren beständiges Einkommen an Garten-Ertrag, Capitalzinsen, Besoldungen und
gestifteten Gebühren sich auf 512 fl. berechner.
Die Bewerber um diese drei Hirchensiellen haben sich innerhalb vier Wochen
vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden.