395
sodann nach hoͤchstem Dekrete von ebendemselben Tage:
den Adjutanten Seiner Majestät, Major v. Rüpplin,
den Hauptmann erster Classe des achten Infanterie-Regiments, v. Neumayer, und
den Oberlieutenant des zweiten Infanterie-Regiments, Schurer,
gegen Zurückgabe der von denselben besessenen Ehrenzeichen für den Feldzug 1815,
zu Rittern des Militär-Verdienst-Ordens zu ernennen geruht.
:B) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 19. d. M.
em Oberamtmann v. Mugler in Heilbronn die nachgesuchte Erlaubniß gnddigst
ertheilt, das ihm von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit verliehene
itterkreuz des Zähringer L5wen-Ordens anzunehmen und zu tragen.
C) Dienst-Nachrichten.
Seine Kbnigliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 11. d. M. dem
elior der K. Regierung des Donaukreises, Kammerherrn, Freiherrn v. Holzschuher,
wie
dem Direktor des K. katholischen Kirchenraths, Kammerherrn, Freiherrn v. Soden,
en Titel und Rang eines Staatsraths zu verleihen gnädigst geruht.
d Ferner haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets von demselben Tage
en Expeditoren des Kriegs-Ministerium:
Sekretär Brügmann und
d Ober-Revisor Rheinwald
en Charakter als Kanzleirath gnaͤdigst zu verleihen, wie auch
vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 17. d. M. den vormaligen Kanzlei-Assistenten
auder, von Ulm, seinem Ansuchen gemäß, wieder in die Zahl der Rechts-Con-
ulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Gmünd zu seinem Wohnsiße gewählr.
Vermoge höchster Entschließung vom 19. d. M. ist die evangelische Pfarrei Herren-
Dekanats Neuenbürg, dem bisherigen Verweser derselben, Blum, und
Ge— die evangelische Pfarrei Schnaith, Dekanats Schorndorf, dem Pfarrverweser in
aisburg, Dekanats Stuttgart, Pfaͤfflin, gnaͤdigst uͤbertragen worden.