Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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3) An den Kreis-Gefaͤngnissen zu Heilbronn, Rottenburg und Ulm ist je 
ein eigener Verwalter aufzustellen, welchem vorlaͤufig ein jaͤhrlicher Gehalt von 700 fl., 
neben freier Wohnung, ausgesetzt werden soll. 
Die Bewerber um diese Stellen haben sich binnen vierzehen Tagen bei dem 
K. Strafanstalten-Collegium vorschriftmäßig zu melden, wobei bemerkt wird, daß die- 
selben beide juristische Dienst-Prüfungen erstanden haben müssen und daß hierneben 
Kenntnisse im Rechnungswesen als wünschenswerth erscheinen. 
40 Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Reallehreks in Altenstaig 
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschristmäßig zu melden. 
Der Reallehrer hat wöchentlich dreißig öffentliche Lehrstunden in Religion, deut- 
scher und französischer Sprache, Arithmetik und Geometrie, Zeichnen, Naturgeschichte, 
Geschichte und Geographie zu geben. Auch soll derselbe im Stande seyn, im Latein 
auf Verlangen Privatunterricht zu ertheilen. Sein Gehalt besteht in Goo fl. nebst 
Amtswohnung. Einen Antheil am Schulgelde hat er nicht. 
5) Das zu beseßende Bezirks-Rabbinat Berlichingen, Oberamts Küönzelsau, 
mit welchem neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungs- 
kosten bei auswärtigen Gotteodiensten und neben den Stolgebühren im Anschlage 
von 50 fl., eine Besoldung von 5800 fl. bei der israelitischen Centralkirchenkasse ver- 
bunden ist, begreift die Kirchengemeinden Berlichingen, Nagelsberg, Oberamts 
Künzelsan, Ernsbach, Oberamts Oehringen, Olnhausen" Oberamts Reckarsulm, und 
das hiezu gehörige, fürsorglich mit selbstständigem Gottesdienste versehene Filial Korb, 
zusammen mit 863 Israeliten. Die Entfernung des Rabbinatosißes Berlichingen 
von Nagelsberg beträgt 6, von Ernsbach 2, von Olnhausen 14 und von Kerb s Post- 
stunden. Der Rabbine hat an jedem Sabbath und an den Hauptfesten der jüdischen 
Kirche Predigt und Gatechisation, und zwar an an Sabbathen abwechslungsweise in 
dem Rabbinatosiß und in den übrigen drei Kirchengemeinden nach einer bestimmten 
Reihenfolge, in dem Filial Korb aber je am dritten Sabbath, an welchem der Gottes- 
dienst an den Mutterort käme, zu halten, und in dem Rabbinatssitz der erwachseneren 
Jugend den Religions-Unterricht in drei wöchentlichen Stunden zu ertheilen. Die 
Bewerber um diese Stelle haben sich, unter Angabe ihrer persdnlichen und Familien-
	        
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