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3) An den Kreis-Gefaͤngnissen zu Heilbronn, Rottenburg und Ulm ist je
ein eigener Verwalter aufzustellen, welchem vorlaͤufig ein jaͤhrlicher Gehalt von 700 fl.,
neben freier Wohnung, ausgesetzt werden soll.
Die Bewerber um diese Stellen haben sich binnen vierzehen Tagen bei dem
K. Strafanstalten-Collegium vorschriftmäßig zu melden, wobei bemerkt wird, daß die-
selben beide juristische Dienst-Prüfungen erstanden haben müssen und daß hierneben
Kenntnisse im Rechnungswesen als wünschenswerth erscheinen.
40 Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Reallehreks in Altenstaig
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschristmäßig zu melden.
Der Reallehrer hat wöchentlich dreißig öffentliche Lehrstunden in Religion, deut-
scher und französischer Sprache, Arithmetik und Geometrie, Zeichnen, Naturgeschichte,
Geschichte und Geographie zu geben. Auch soll derselbe im Stande seyn, im Latein
auf Verlangen Privatunterricht zu ertheilen. Sein Gehalt besteht in Goo fl. nebst
Amtswohnung. Einen Antheil am Schulgelde hat er nicht.
5) Das zu beseßende Bezirks-Rabbinat Berlichingen, Oberamts Küönzelsau,
mit welchem neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungs-
kosten bei auswärtigen Gotteodiensten und neben den Stolgebühren im Anschlage
von 50 fl., eine Besoldung von 5800 fl. bei der israelitischen Centralkirchenkasse ver-
bunden ist, begreift die Kirchengemeinden Berlichingen, Nagelsberg, Oberamts
Künzelsan, Ernsbach, Oberamts Oehringen, Olnhausen" Oberamts Reckarsulm, und
das hiezu gehörige, fürsorglich mit selbstständigem Gottesdienste versehene Filial Korb,
zusammen mit 863 Israeliten. Die Entfernung des Rabbinatosißes Berlichingen
von Nagelsberg beträgt 6, von Ernsbach 2, von Olnhausen 14 und von Kerb s Post-
stunden. Der Rabbine hat an jedem Sabbath und an den Hauptfesten der jüdischen
Kirche Predigt und Gatechisation, und zwar an an Sabbathen abwechslungsweise in
dem Rabbinatosiß und in den übrigen drei Kirchengemeinden nach einer bestimmten
Reihenfolge, in dem Filial Korb aber je am dritten Sabbath, an welchem der Gottes-
dienst an den Mutterort käme, zu halten, und in dem Rabbinatssitz der erwachseneren
Jugend den Religions-Unterricht in drei wöchentlichen Stunden zu ertheilen. Die
Bewerber um diese Stelle haben sich, unter Angabe ihrer persdnlichen und Familien-