Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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6) Kielmeyer, Sohn des Praͤceptors in Stuttgart. 
7) Kleinknecht, Sohn des Cameral-Verwalters in Goͤppingen. 
8) Knaus, Sohn des Pfarrers in Mußberg. 
9) Lang, Sohn des Pfarrers in Schwenningen. 
10) Liebermeister, Sohn des Pfarrers in Gelbingen. 
11) Oechsle, Sohn des Archiv-Assessors in Stuttgart. 
12) Partschefeld, Sohn des Pfarrers in Mönsheim. 
15) Schnaidt, Sohn des Schulmeisters in Hohenhaslach. 
14) Schüle, Sohn des Hirschwirths in Renningen. 
15) Umfried, Sohn des Cameral-Verwalters in Schönthal. 
16) Wieland, Sohn des Zuchthaus-Aufsehers in Gottezzell. 
Stuttgart den 9. Oktober 1870. 
Flatt. 
B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff der Weinlese. 
Für die dießzjährige Weinlese werden den K. Cameralämtern, unter Hinweisung 
auf die bestehenden Verordnungen, folgende Vorschriften gegeben: 
1) die noch in Natur zu erhebenden Weingefälle des Staats sind in gesetzlicher 
und hergebrachter Weise unter gehoͤriger Aufsicht einzuziehen, und nach ihrer 
verschiedenen Qualitaͤt zu sortiren. 
2) Von den erhobenen Gefaͤllweinen sind die wenigen noch nicht in Geld ver- 
wandelten Weinbesoldungen, Pensionen und Guͤlten unter den Keltern in 
Natur abzureichen, so weit nicht fuͤr deren Abgabe besondere Bestimmungen 
gegeben werden. 
5) Die über die Natural-Abgaben bevorbleibenden Gefällweine sind unter den 
Keltern bestmöglich zu verwerthen.
	        
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