Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

480. 
zu Hauptleuten erster Classe werden ernannt: 
die Hauptleute zweiter Classe v. Weisser des dritten Regiments und v. Wagner 
des sechsten Regiments, bei diesen Regimentern; 
zu Hauptleuten zweiter Elasse: 
die Ober-Lieutenants v. Starkloff des sechsten Regiments, bei demselben 
Regiment, 
v. Greiff, Adjutant der vierten Brigade, bei dem dritten Regiment; 
zum Adjutanten der vierten Brigade: 
der Ober-Lieutenant und Schüßen-Offizier des zweiten Regiments, Glaser; 
zu Oberlieutenants: 
die Unterlieutenants v. Hayn des achten Regiments, und Frledrich Schnei- 
der des zweiten Regiments, bei diesen Regimentern; Leßterer zugleich zum Schüben= 
Offizier. 
Eingetheilt werden: 
der aggregirte Unterlieutenant der Garnisons-Compagnien, Theurer, bei diesen 
Compagnien, und 
der aggregirte Unterlieutenant des vierten Regiments, Göß, bei dem zweiten 
Regiment. 
Ferner haben Seine Königliche Mafestät nach höchstem Dekrete von obigem 
Tage den Commandanten des siebenten Infanterie-Regiments, Obersten v. Sattler, 
seiner fortwährenden Krankheits-Umstände wegen, in den Ruhestand verseßt, und 
dem zur Gesandtschaft nach München bommandirten Oberlieutenant des General= 
Quartiermeisterstabs, v. Maucler, den Charakter eines Hauptmanns zweiter Classe 
verliehen. 
II. Verfügungen der Departementse. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das 
Jahr 1841. 
Die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren fuͤr das Regierungs-Blatt in 
den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Postämter werden hiemit
	        
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