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aufgefordert, diese Gebühren im Betrage von drei Gulden für den ganzen Jahrgang
1341, oder wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erkenntnisse
verlangt wird, im Betrage von vier Gulden, im Laufe des Monats December an
die Justiz-Ministerialkasse einzusenden. Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der
Einzug dieser Gebühren sich verzögern sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben
noch vor dem 1. Januar 1841 der Justiz-Ministerialkasse von der für die Oberamts-
Bezirke erforderlichen Anzahl von Eremplaren (mit Ausnahme der Frei-Eremplare
der K. Amtsstellen) Nachricht ertheilen werden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne-
ments-Gebühren zu entrichten, und es steht ihnen, so wie allen Privat-Abonnenten,
frei, für den ganzen Jahrgang 1841, oder nur für das erste Semester desselben, zu
pränumeriren.
Stuttgart den 5. November 1840. Prieser.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Herabsetzung des Kostpreises bei den Gefangenen-Transporten.
Unter Berücksichtigung des dermaligen Standes der Fruchtpreise wird das
Kostgeld für die auf den Transporten befindlichen Gefangenen, vom 15. d. M. an,
auf tägliche vierzehen Kreuzer in der Art herabgeseht, daß hiervon für das Frühstück
und für das Mittagessen je vier Kreuzer und für das Nachtessen sechs Kreuzer an-
gerechnet werden dürfen.
Stuttgart den 2. November 1840. Schlayer.
2. Des Studienraths.
Nachtrag zu der Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge.
In Folge der im September vorgenommenen Vorprüfung für die akademischen
Studien sind von 19 Candidaten der katholischen Theologie 10 zurückgewiesen und
neben 6 in das Wilhelmsstift aufgenommenen Zöglingen, noch folgende zum Studium der
katholischen Theologie für befähigt erklärt worden:
1) Philipp Lander, Sohn des 1 Schulmeisters in Friedrichshafen.
2) Augustin Maper, Sohn des Metzgers in Rottweil.
5) Joseph Probst, Sohn des 1 Stadtraths in Ehingen.
Stuttgart den 26. Oktober 1830. Flatt.