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b) Verfügung, betreffend das Einsenden stark abgeschliffener vereinsländischer Scheidemünzen.
Nach einer bei der K. Staatshauptkasse getroffenen Anordnung sollen die ein-
kommendem stark abgeschliffenen 6 und 3 Kreuzerstücke, welche aus der hiesigen, oder
andern Münzstätten der dem süddeutschen Münzoereine angehörigen Staaten aus-
gegangen sind, nicht wieder in Curs geseht, sondern von Zeit zu Zeit den betreffenden
Mönzämtern zum Einschmelzen gegen grobes Geld zugeschickt werden.
Die mit der Hauptkasse im unmittelbaren Verkehr stehenden K. Cassenämter
und Oberamtspflegen werden daher angewiesen, solche bei ihnen eingehende Scheide-
Münzen abgesondert gepackt an die K. Staatshauptkasse unter ihren Zahlüngen ab-
zuliefern.
Stuttgart den 26. Oktober 1840. Schlayer. Herdegen.
)Des Departement“ der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung in Betreff einer zweiten höheren Dienstprüfung im Finanz-Departement.
Nachgenannte Cameral-Candidaten, welche innerhalb des mit dem 15. Oktober d. J.
abgelaufenen Termins zu der zweiten höheren Dienstprüfung im Finanz-Departement
sich gemeldet haben, und auf den Grund der vorübergehenden Bestimmungen der
K. Verordnung vom 10. Februar 1857 noch für zulassungsfähig erkannt worden find,
haben zu dieser hier in Stuttgart in zwei Abtheilungen Statt sindenden Prüfung
in dem Canzleigebdude, Casernenstraße Nr. 2, sich einzufinden, und zwar:
A) Erste Abtheilung.
Den 25. November d. J. Morgens 8 Uhr.
Gustav Caspar Blever, Cameralamtsgehülfe zu Neuffen.
Ernst v. Blocken aus Marchthal, derzeit Controleur bei der fürstl. Thurn= und
Taxis'schen Oekonomie-Commission in Regensburg.
Eduard Julius Brachold, Cameralamtsgehülfe, derzeit in Langenau.
Friedrich Julius Carl, Stabsfourier im vierten Infanterie-Regiment.
Carl Louis Demus, Assistent bei dem Cataster-Büreau.
Johann Albrecht Demus, Revisions-Assistent bei dem Oberamt Freudenstadt.