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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Messstetten und Hossin gen,
Dekanats Balingen, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consi-
storium zu melden. Das verwandelte Einkommen der Stelle berechner sich, nach
Abzug eines jaͤhrlichen Beitrags von 40 fl. zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-
fonds, in Preisen des Sportelgesehes zu 974 fl. In dem eine Stunde entfernten
und mit einer eigenen Schule versehenen Hossingen hat der Geistliche ebenfalls an
allen Sonn= und Festtagen (Sommers vor, Winters nach dem Gottesdienste in
Meßstetten) zu predigen, auch alle Casualien zu versehen. Die Gemeinde Meßsterten
zählt 1125, die Gemeinde Hossingen 457 Kirchengenossen.
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Neuneck, Dekanats Freudenstadt,
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmaßig
zu melden. Dieselbe besteht aus dem Mutterorte Neuneck mit 514 Einwohnern und
den beiden Filialien Unterifflingen und Böffingen, welche eigene Kirchen und Schulen
haben und je eine halbe Stunde von dem Mutterorte entfernt sind. Unterifflingen
zählt 198, Böfsingen 185 Kirchengenossen. Der Geistliche hat mit den Sonntags-=
Catechisationen in den drei Kirchen abzuwechseln, auch die Casual-Gottesdienste in der
betreffenden Ortskirche, bei Sterbefällen in Unterrifflingen, jedoch die Leichenpredigt
in der eine halbe Viertelstunde entfernten Kirche von Oberifflingen zu halten. Das
verwandelte Einkommen der Stelle ist zu 909 fl. berechnet. Bis zur Vollendung
des Pfarrhausbaues ist für eine angemessene Amtswohnung gesorgt.
Es werden wieder besetzt werden:
3) die katholische Pfarrei Hohenstadt, Oberamts Geißlingen und Dekanats
Eybach, welche 394 Pfarrgenossen, saͤmtlich im Pfarrdorf, begreift, und von eigenen
Guͤtern, Zehenten, Grundgefaͤllen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebuͤh-
ren, ein beständiges Einkommen von 715 fl. gewährt;
4) die katholische Pfarrei Donaustetten, Oberamts und Dekanats Wiblin-
gen; dieselbe hat 559 Pfarrgenossen, sämtlich im Pfarrdorf, und 672 fl. beständiges
Einkommen von eigenen Gütern, Zehenten, Capitalzinsen und gestifteten Gebühren;
5) die katholische Pfarrei Harthausen, Oberamts und Dekanats Mergent-
heim, mit einem beständigen Einkommen von 650 fl. an Besoldungen, Capitalzinsen