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Liesching, Carl Friedrich, von Affalterbach,
Ludwig, Martin Friedrich, von Ellwangen,
v. Pflummern, Wilhelm, von Biberach,
Schmalzigaug, Carl Adolph, von Ulm,
Schwab, Ehristoph Eugen Otto Heinrich, von Stuttgart,
Sepbold, Heinrich Otto, von Brackenheim, «
v. Wangenheim, Paul, von Stuttgart,
Zech, Gustav Adolph, von Stuttgart, und
Zwißler, Gustav Adolph, von Reutlingen,
werden unter Hinweisung auf den §. 4 der K. Verordnung vom 25. April 1859
(Reg. Blatt S. 416) hiemit benachrichtigt, daß ihre Prüfung am 9. December d. J.
und den folgenden Tagen Statt sinden wird.
Dieselben haben sich daher
Dienstag den 8. December d. J. Nachmittags s Uhr
bei dem Aktuariate der K. Justiz-Prüfungs-Commission in Tübingen einzufinden,
umdaselbst die weitere Anweisung zu empfangen.
Stuttgart den 28. Rovember 18650. Prieser.
2. Des Strafanstalten-Collegium.
Verfügung, betreffend die Ausfertigung der Einlieferungsscheine für jugendliche Berbrecher.
Da erhaltener Anzeige zu Folge in den Einlieferungsscheinen für jugendliche
Verbrecher, welch' lehtere nach der Justiz-Ministerial-Verfügung vom 12. Mai 1859
pet. 4 (Reg. Blatt S. 572, 575) an den Vorstand des Arbeitshauses in
Ludwigsburg zur Aufnahme in die daselbst provisorisch eingerichtete abgesonderte
Strafanstalt einzuliefern sind, häufig deren Alter nur im Allgemeinen und nicht nach
dem Jahr, Monat und Tag der Geburt, wie solches in der Verfügung vom
28. Oktober 1850 (Reg. Blatt S. 516, 517) ausdrücklich vorgeschrieben ist, angegeben
wird, auch die Einlieferungsscheine gewöhnlich an die Arbeitshaus.Verwaltung in Ludwigs-
burg gerichtet werden, wodurch leicht Irrungen entstehen können; so werden sämtliche
Bezirksgerichte an die genaue Befolgung der dießfalls bestehenden Vorschriften mit