Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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einigt gewesenen Post-Expedition und Posthalterei, der Uebertragung des Post-Expe- 
ditionsdienstes mit dem Amtstitel eines Postmeisters an den seitherigen Haupt- 
Postamts-Sekretär Lauer zu Stuttgart, und 
des Posihaltereidienstes an den Gastwirth Friedrich Retter in Ellwangen, 
wie auch 
der Uebertragung der erledigten Sekretärsstelle bei dem Hauptpostamte Stutt- 
gart an den bisherigen Ober-Postamts-Assistenten zu Ulm, Buzzorini, die landes- 
herrliche Bestätigung ertheilt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
2) Bekanntmachung, betreffend die im Königreiche Baiern für die Breite der Ladung auf Fracht, 
wägen vorgeschriebenen Gränzen. 
Da nach einer K. Baiernschen Verordnung vom 16. Juli d. J. die Breite der 
Ladung der auf Vaiernschen Kunststraßen fahrenden Frachtwägen, wenn sie nicht aus 
einer untheilbaren Last besteht, das Maß von 9 Fuß Bairisch (9### Futz Württem- 
bergisch) nicht übersteigen soll; so wird dieses zur Beachtung für die Württembergischen 
nach Baiern fahrenden Frachtfuhrleute hiedurch bekannt gemacht. 
Stuttgart den 14. December 1840. Schlaper. 
1) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten Staatsprüfung in der Medicin und 
höheren Wundarzneikunde. 
In Folge der im Monat November d. J. vorgenommenen zweiten Staatsprüfung 
in der inneren Heilkunde und in der höheren Wundarzneikunde sind nachstehende 
Candidaten für befähigt erkannt und zum Antritt der Praxis ermächtigt worden: 
a) in der Medicin und höheren Wundarzneikunde: 
Heinrich Faber, von Hirsau, Oberamts Calw, · 
Christian Friedrich Faber, von Neckarthailfingen, Oberamts Nuͤrtingen, 
Friedrich Carl Haußmann, von Ludwigsburg,
	        
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