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einigt gewesenen Post-Expedition und Posthalterei, der Uebertragung des Post-Expe-
ditionsdienstes mit dem Amtstitel eines Postmeisters an den seitherigen Haupt-
Postamts-Sekretär Lauer zu Stuttgart, und
des Posihaltereidienstes an den Gastwirth Friedrich Retter in Ellwangen,
wie auch
der Uebertragung der erledigten Sekretärsstelle bei dem Hauptpostamte Stutt-
gart an den bisherigen Ober-Postamts-Assistenten zu Ulm, Buzzorini, die landes-
herrliche Bestätigung ertheilt worden.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
2) Bekanntmachung, betreffend die im Königreiche Baiern für die Breite der Ladung auf Fracht,
wägen vorgeschriebenen Gränzen.
Da nach einer K. Baiernschen Verordnung vom 16. Juli d. J. die Breite der
Ladung der auf Vaiernschen Kunststraßen fahrenden Frachtwägen, wenn sie nicht aus
einer untheilbaren Last besteht, das Maß von 9 Fuß Bairisch (9### Futz Württem-
bergisch) nicht übersteigen soll; so wird dieses zur Beachtung für die Württembergischen
nach Baiern fahrenden Frachtfuhrleute hiedurch bekannt gemacht.
Stuttgart den 14. December 1840. Schlaper.
1) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten Staatsprüfung in der Medicin und
höheren Wundarzneikunde.
In Folge der im Monat November d. J. vorgenommenen zweiten Staatsprüfung
in der inneren Heilkunde und in der höheren Wundarzneikunde sind nachstehende
Candidaten für befähigt erkannt und zum Antritt der Praxis ermächtigt worden:
a) in der Medicin und höheren Wundarzneikunde:
Heinrich Faber, von Hirsau, Oberamts Calw, ·
Christian Friedrich Faber, von Neckarthailfingen, Oberamts Nuͤrtingen,
Friedrich Carl Haußmann, von Ludwigsburg,