Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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natlichen Kreis-Gefängniß= oder Festungs-Arrest= Strafe gebüßt werden; so wird 
solches zur Nachachtung hiemit bekannt gemachr. 
Si-uttgart den 18. Januar 1820. Prieser. Schlayer. 
18) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
6) Bekanntmachung, betreffend die Belebung mehrerer Oberamtsthicrärzte wegen ihrer Verdienste um 
die Heilung raudekranker Schaafheerden. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließunge vom 22. d. M. 
zu befehlen geruht, daß den Oberamts-Thieraͤrzten 
Dorn in Nürtingen, 
Kaltschmid in Hirchheim, 
Kehm in Blaubeuren und 
Melber in Nagold, 
welche sich durch Heilung von mehreren Tausenden raudekranker Schaafe in verschie- 
denen Heerden ihrer Umgegend mittelst des in der Ministerial-Verfügung vom 
27. März 1834 (Reg. Blatt S. 303) an die Hand gegebenen Verfahrens besonders 
ausgezeichnet haben, neben Anweisung einer außerordentlichen Belohnung bei der 
Staatskasse, eine dffentliche Belobung ertheilt werden foll. 
Solches wird daher, unter Beziehung auf den F. 11 der Ministerial-Verfägung 
vom 27. März 18337 (Reg. Blatt S. 508), zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 24. Jannar 1870. Schlaper. 
b) Verleihung der goldenen Cioil-Verdienst-Medaille an den Schultheißen Hils in Lauterbach. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
20. d. M. aus Anlaß der Visitation des Oberamts Oberndorf dem Schultheißen 
Hils in Lauterbach, in gnaͤdigster Anerkennung seiner verdienstlichen Leistungen, die 
holdene Eivil-Verdienst-Medaille gnädigst zu verleihen geruht; welche Auszeichnung 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 25. Januar 180. Schlaper.
	        
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