69
WO.
Regierungs- Blatt
für das
Königreich Württemberg.
— —
Freitag den 14. Februar 1810o.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die im Laufe des Jahres 1839 vor-
Vgangenen Veränderungen in der Gemeindebezirks= Eintheilung. — Bekanntmachung, die Dienstprüfungen
er katholischen Schulmeister und Lehrgehülfen betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung
derjenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrerstande widmen wollen. — Bekanntmachung,
die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar in Gmünd betreffend. — Verfügung, betreffend die
Berechnung der Aceise bei Erbschaftstheilungen und Vermögens-Uebergaben. — Verfügung, die Zuständig-
beit der Verwaltungsbehörden bei Ersatzansprüchen der Staatskasse an Staatsdiener und die Cautieonen
der letzteren betreffend. ·
Vk«sUst-Erlevigungen.
Widerruflich angestellte Diener.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 4&. d. M.
an den Vice-Ordenskanzler, Höchst-Ihrem Vice-Oberstallmeister und Adjutanten,
Obersten Freiherrn v. Maucler, die nachgesuchte Erlaubniß gnödigst ertheilt, den
ihm von des Königs von Preußen Majestät verliehenen St. Johanniter-Orden anzu-
nehmen und zu tragen.
86) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 5. d. M.
dem Ober-Lieutenant v. Hayn der Garnisons-Compagnien, die nachgesuchte Entlassung
aus dem K. Militärdienste ertheilt, und
dem Ober-Lieutenant außer Dienst, v. Ungelter, den Charakter eines Haupt-
manns zweiter Elasse verliehen.