Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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WO. 
Regierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— — 
Freitag den 14. Februar 1810o. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die im Laufe des Jahres 1839 vor- 
Vgangenen Veränderungen in der Gemeindebezirks= Eintheilung. — Bekanntmachung, die Dienstprüfungen 
er katholischen Schulmeister und Lehrgehülfen betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung 
derjenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrerstande widmen wollen. — Bekanntmachung, 
die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar in Gmünd betreffend. — Verfügung, betreffend die 
Berechnung der Aceise bei Erbschaftstheilungen und Vermögens-Uebergaben. — Verfügung, die Zuständig- 
beit der Verwaltungsbehörden bei Ersatzansprüchen der Staatskasse an Staatsdiener und die Cautieonen 
der letzteren betreffend. · 
Vk«sUst-Erlevigungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 4&. d. M. 
an den Vice-Ordenskanzler, Höchst-Ihrem Vice-Oberstallmeister und Adjutanten, 
Obersten Freiherrn v. Maucler, die nachgesuchte Erlaubniß gnödigst ertheilt, den 
ihm von des Königs von Preußen Majestät verliehenen St. Johanniter-Orden anzu- 
nehmen und zu tragen. 
86) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 5. d. M. 
dem Ober-Lieutenant v. Hayn der Garnisons-Compagnien, die nachgesuchte Entlassung 
aus dem K. Militärdienste ertheilt, und 
dem Ober-Lieutenant außer Dienst, v. Ungelter, den Charakter eines Haupt- 
manns zweiter Elasse verliehen.
	        
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