Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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kasse zu Bestreitung der, nicht pen- 
sionsberechtigten Schullehrern, ver- 
willigten Unterstuͤtzungen GSiehe 
Ausgabe C 3). 
2) Abzüge an den Ruhegehalten: 
a) wegen Versehung eines mit einem 
Einkommen verbundenen öffentlichen 
Amtes (Gesetz, Art. 47)4 
b) wegen bleibenden Aufenthalts im 
Auslande (Gesetz, Art. 58). 
5) Zinse: 
a) aus dem Ausstattungsfonds 
b) aus verzinslich angelegten Einnahme- 
9ö fl. 18 kr. 
903 fl. 18 kr. 
50 fl. 46 kr. 
· 
0 fl. 46 kr. 
25,089 fl. 18 kr. 
Ueberschüssen 534 fl. 
— 
Summe der Einnahmen —:. 957,211 fl. 10 kr. 26,654 fl. à kr. 
Ausgaben. 
A) Reste: 
1) Passiv-Rückstände o 
2) Erst in diesem Jahre ihrem Beirage 
nach bekannt gewordene Schuldigkei- 
ten vom vorigen Jahre. . 0 
3)Ersatzposten. 3si.23kr. 
———— Zfl.23kr. 
B) Auf den Grundstock: 
1) zu Capital angelegter Ausstattungs= 
fonds (wie in der Einnahme) 950,000 fl. 
2) verzinslich angelegte Capitalien aus 
den eigenen Einnahme-Ueberschüssen 
(Gesetß, Art. 60). 12,000 fl. 
94, 000 fl.
	        
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