Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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5. 
Regierungs= Blatt 
sfür das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 2. Februar 1841. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die vor der Wirksamkeit der neuen Stras- 
gesehgebung erkannten polizeilichen Beschränkungen. — Bekanntmachung, betressend den Beitritt des 
Fürstenthums Waldeck zu der allgemeinen Münz-Convention der deutschen Zollvereinsstaaten. — Stand 
der geistlichen Wittivenkasse auf Martini 1839. — Bekanntmachung, betreffend die Jahrs= (September-) 
Preise für technische und landwirthschaftliche Erfindungen und beistungen. — Verfügung, das Sammeln 
von Arznei= und FTarbe-pflanzen in Waldungen betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
". 
. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Nach höchstem Dekrete vom 11. v. M. sind zu Unter= eutenants in der Infan- 
terie ernannt worden: 
der Bataillons-Adjutant des fünfren Infanterie-Regimemes, Zeller, bei dem 
ersten Infanterie-Regiment, 
der Bataillons-Adjutant des fünften Infanterle-Regimente, Ehni, 
bei dem 
sechsten Infanterie-Regiment,
	        
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