Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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predigten an allen Sonn= und Festtagen, sodann die Wochenbetstunden zu halten, die Taufen 
un#d Hochzeiten und einen Theil der übrigen Casualien zu besorgen, die Aussicht über die drei Ele- 
mentarschulen zu fübren, den Religionsunterricht in denselben zu ertheilen, und es liegt ihm die 
Führung der Kirchenbücher ob. Die Besoldung beträgt an Geld und firen Naturalien nach 
Sportelpreisen, einschließlich einer Zulage von 100 fl. 28 kr. für die Geschäfte des Dekanat- 
amts, 1128 fl. 50 kr. 
4) Durch die Beförderung des Mofessors v. Osiander am oberen Gymnasium 
zu Stuttgart zum General-Superintendenten von Ulm ist eine Lebrstelle an genannter 
Anstalt in Erledigung gekommen. Mit derselben ist die Verpflichtung, in wöchentlich 12—14 
Stunden Unterricht in philologischen Fächern zu ertheilen, und ein jährlicher Gehalt von —je 
nach Umständen 1200—1400 fl. verbunden. Die Bewerber um diese Stelle haben sich inner- 
balb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
5) An der polptechnischen Schule in Stuttgart is die Fachlehrstelle für die fran- 
zösische Sprache in Erledigung gekommen; mit derselben ist die Obliegenheit zu 15—16 wö- 
chentlichen Unterrichtsstunden, und ein Gehalt von 800 fl. verbunden, auch ist der Lehrer ver- 
pflichtet, nach Umständen einige weitere Stunden gegen besondere Belohnung zu übernehmen. 
Die befähigten Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Stu- 
dienrathe zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Rektors an dem K. Gymnastum und 
der Realanstalt in Heilbronn haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe 
vorschriftmäßig zu melden. Derselbe hat als Lehrer wöchentlich 12—14 Stunden in Mathe- 
matik, Physck und Geographie, tbeils am oberen Gymnasium, theils an der Ober-Realklasse 
zu geben. Sein jährlicher Gehalt berechnet sich zu 1200 fl., neben Amtswohnung, und einem 
Antheil an den Claßgeldern, für welchen er sich ein Aequivalent von 120 fl. gefallen lassen 
muß. 
7) Die Bewerber um die erledigte Stelle ein Präzeptors an der untersten 
Classe des Gymnasiums und der Realanstalt in Heilbronn haben sich innerhalb vier 
Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. Derselbe ist zu 50—32 wöchent- 
lichen Lehrstunden verpflichtet, und muß befähigt seyn, nicht bloß in seiner Classe Religion, 
deutsche Sprache, die Elemente des Latein, Arithmetik und Formenlehre zu lehren, sondern auch 
in lteren Abtheilungen das eine oder andere Realfach zu übernehmen. Das mit keiner Amts-
	        
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