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schaft auf ven Wiedereinzug verzichtet, jeder einzelnen Gemelude na -
Lbe ihres Verbrauchs zum Ersatze angerechnet iwerden. I b Maß
2) ie Taggelder, Diäten und Reisekosten der Ortsvorsteher, welche etwa Behufs der
Revision der Orts-Rekrutirungslisten oder der vorläusigen Prüfung der Befreiungs= und
Zurückstellungs-Gründe an den Sitz des Oberamts einberufen werden (9. 35.).
195.
Auf die Amtskörperschaftskasse fallen:
1) Die# Anschaffung und Erbaltung der Loosziehungs-Apparate und der Meß-Instrumente,
ferner die Anschaffung der gedruckten Formulare für die bei der Loosziehung, Muste-
rung, Contingents-Ausscheidung und Rekruten-Einlieferung erforderlichen Listen " und der
bei den Hauptverhandlungen im Bezirke noͤthigen Schreibmaterialien, so wie der For-
mulare zu den Landwehrlisten, endlich die Belohnung des Sachverständigen, der beim
Messen der Militärpflichtigen verwendet wird, sofern es nicht ein Mitglied des Lanv-
jäger-Corps ist (§. 76.), das diese Verrichtung ohne besondere Belohnung zu verse-
hen hat.
2) Die en dite tnn hsen «
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I))dekotgliederdes BezitskS-Rekkutitungsrathg ,sofern bis-se asßearnhalls dessinOdHev
In Absihnsbe en hur als zuee ggeloer anzusprechen haben.
Absicht auf Gebübren-Anrechnung sind die Mitglieder de irks= -
den Ortsvorstehern gleichgestellt. ng 8 * Bezirks-Rekrntirungsraths
s. 196.
Der Oberamtmann hat von seinem allgemeinen Kanzleikosten-Aversum die
Kosten der Ausfertigung und der biezu erforderlichen Schreibmaterialien l##i allen im Bezirks-
Verfabren sowohl, als in einzelnen Fällen vorkommenden Geschäften, soweit deren Ausfertigung
nicht dem Amtsversammlungs-Aktuar obliegt, zu tragen.
Dahin gehören Schreiben, Berichte, Verzeichnisse, welche zu führen sind, Fertigung des
Duplikats der Contingentsliste, und die doppelte Anfertigung der Stammliste bei der Rekruten-
inlieferung.
. 197.
Die Staatskasse übernimmt:
1) die Diäten und Reisekosten der zur Musterung ernannten Offiziere, Eivil= und Mili-
tär-Aerzte, so wie des in Kriegszeiten statt des Offiziers abgeordneten Beamten eines
andern Bezirks, überhaupt allen durch Verwendung von Staatsdienern außerhalb ihres
Wohnorts entstebenden Aufwand;
ferner die Kosten
2) für die Verpflegung und den Transport der Rekruten bei ihrer Einlieferung zu den
Regimentern, und die Belohnung ihrer Begleiter; - .
ObstAusliefekuugdcrinGemäßbcitderallgemeinenKartel-Conventionverdeutschen
Bundesstaaten vom 10. Februar 1851. in ihre Heimath gelieferten, abwesenden Kriegs-
dienstpflichtigen;
4) der Uneerschn und Strafoollziehung bei Vergehen der Kriegsdienstpflichtigen,