Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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schaft auf ven Wiedereinzug verzichtet, jeder einzelnen Gemelude na - 
Lbe ihres Verbrauchs zum Ersatze angerechnet iwerden. I b Maß 
2) ie Taggelder, Diäten und Reisekosten der Ortsvorsteher, welche etwa Behufs der 
Revision der Orts-Rekrutirungslisten oder der vorläusigen Prüfung der Befreiungs= und 
Zurückstellungs-Gründe an den Sitz des Oberamts einberufen werden (9. 35.). 
195. 
Auf die Amtskörperschaftskasse fallen: 
1) Die# Anschaffung und Erbaltung der Loosziehungs-Apparate und der Meß-Instrumente, 
ferner die Anschaffung der gedruckten Formulare für die bei der Loosziehung, Muste- 
rung, Contingents-Ausscheidung und Rekruten-Einlieferung erforderlichen Listen " und der 
bei den Hauptverhandlungen im Bezirke noͤthigen Schreibmaterialien, so wie der For- 
mulare zu den Landwehrlisten, endlich die Belohnung des Sachverständigen, der beim 
Messen der Militärpflichtigen verwendet wird, sofern es nicht ein Mitglied des Lanv- 
jäger-Corps ist (§. 76.), das diese Verrichtung ohne besondere Belohnung zu verse- 
hen hat. 
2) Die en dite tnn hsen « 
- setrkövoreetzwelebeiderLoosithnunquekunwemv 
I))dekotgliederdes BezitskS-Rekkutitungsrathg ,sofern bis-se asßearnhalls dessinOdHev 
In Absihnsbe en hur als zuee ggeloer anzusprechen haben. 
Absicht auf Gebübren-Anrechnung sind die Mitglieder de irks= - 
den Ortsvorstehern gleichgestellt. ng 8 * Bezirks-Rekrntirungsraths 
s. 196. 
Der Oberamtmann hat von seinem allgemeinen Kanzleikosten-Aversum die 
Kosten der Ausfertigung und der biezu erforderlichen Schreibmaterialien l##i allen im Bezirks- 
Verfabren sowohl, als in einzelnen Fällen vorkommenden Geschäften, soweit deren Ausfertigung 
nicht dem Amtsversammlungs-Aktuar obliegt, zu tragen. 
Dahin gehören Schreiben, Berichte, Verzeichnisse, welche zu führen sind, Fertigung des 
Duplikats der Contingentsliste, und die doppelte Anfertigung der Stammliste bei der Rekruten- 
inlieferung. 
. 197. 
Die Staatskasse übernimmt: 
1) die Diäten und Reisekosten der zur Musterung ernannten Offiziere, Eivil= und Mili- 
tär-Aerzte, so wie des in Kriegszeiten statt des Offiziers abgeordneten Beamten eines 
andern Bezirks, überhaupt allen durch Verwendung von Staatsdienern außerhalb ihres 
Wohnorts entstebenden Aufwand; 
ferner die Kosten 
2) für die Verpflegung und den Transport der Rekruten bei ihrer Einlieferung zu den 
Regimentern, und die Belohnung ihrer Begleiter; - . 
ObstAusliefekuugdcrinGemäßbcitderallgemeinenKartel-Conventionverdeutschen 
Bundesstaaten vom 10. Februar 1851. in ihre Heimath gelieferten, abwesenden Kriegs- 
dienstpflichtigen; 
4) der Uneerschn und Strafoollziehung bei Vergehen der Kriegsdienstpflichtigen,
	        
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