Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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cJVerlegungdethstvaBüthbMUmchObersontheim 
Vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. ist die Verlegung des seitherigen Post- 
stalls ohne Expedition von Böhlerthann nach Obersontheim und die Uebertragung desselben 
an den bisherigen Posthalter Heid, zu Bühlerthann, unter der Bedingung seiner Uebersied- 
lung nach Obersonkheim, genehmigt worden. 
Stuttgart den 12. Januar 1344. Schlayer. 
d) Errichtung einer Posthalterei zu Eßlingen und Verlegung eines Postamts 
von Mlochingen nach Reichenbach. 
Durch höchste Entschließung vom 10.. M. ist die Errrichtung einer Posthalterei zu 
Eslingen und die Verlegung des Postamts mit Expedition und Stall von Plochingen nach 
Reichenbach, Oberamts Göppingen, genehmigt, und die von dem Fürsten Erblandpostmeister 
vorgeschlagene Uebertragung 6 
a) der Posthalterei zu Eßlingen an den Kronenwirth Jakob Silber daselbst, 
b) des Postamts zu Reichenbach an den ressgnirten Stadtrath von Winnenden, Ludwig 
Friedrich Keßler, mit dem Titel als Posthalter 
bestätigt worden. 
Stuttgart den 12. Januar 1877. Schlayer. 
C) Oer Departemen.ts des InnEea und des Kriegéôwesené- 
Des Ober Rekrutirungsraths. 
Vorladung der Militärpflichtigen zu der Ziehung des Looses und der Musterung für die Aushebuns 
von 1844. 
Den 1. März is 4% wird in sämtlichen Oberamts-Bezirken, T der Rettuur 
Aushebung vom Jahr 1850, das Loos gezogen. 
Sodann wird in den verschiedenen Oberamts-Bezirken die Mustern ng, nämlich rie 
Untersuchung der Diensttüchtigkeit der Militärpflichtigen, an nachbemerkten Tagen vorgenommen: 
Den 7. März: 
Backnang, Ludwigsburg, Stuttgart Stadt, Vaihingen, Nagold, Gmünd, Riedlingen" 
Wiblingen.
	        
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