Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Die Bittschriften um die Aufnahme für den im Mai d. J. beginnenden Lehr-Cursus 
müssen, mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter und ven übrigen 
borgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis 50. März d. J. bei der K. Commission für 
die Erziehungshäuser eingereicht werden. 
Stuttgart den 24. Januar 1844. 
Schedler. 
C) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, Veränderungen bei den Vereinsgollstellen betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekannntmachung vom 18. October 1858 (Reg. Blatt S. 560) 
verden dem K. 108 der Zollordnung gemäß folgende Veränderungen veröffentlicht, welche bei 
v Preuzischen Zollstellen eingetreten sind: 6 
1) In Neuß am Rbein ist ein Hauptzollamt mit Packhofs-Niederlage errichtet, und 
dieser Ort zugleich zum Freihafen im Sinne der Vereinbarung vom 8. Mai 1841 
über die Behandlung des Gütertransports und der Waaren-Abfertigung auf dem Fpein 
und dessen Nebenflüssen bestimmt, desgleichen 
2) auch die Stadt Wesel zum Freihafen mit den demselben nach der ebengedachten 
Vereinbarung zustehenden Rechten erklärt worden. 
Stuttgart den 31. Januar 185. 
Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
annd Da um die erledigte und mit einem jährlichen Einkommen von 1257 fl. verbundene 
„ vetc Weil im Schönbuch, Dekanats Bäblingen, deren Verhältnisse in Nr. äs des 
——-. vom 20. December 1843 angegeben sind, sich keine genügende Anzahl befi- 
* Bewerber eingefunden hat; so wird der Aufruf zur Bewerbung um dieselbe von Seite 
vangelischen Consistorium andurch für die Dauer von vier Wochen erneuert.
	        
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