Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Dienst-Erledigungen. 
I Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberamts- 
richtersstelle zu Wiblingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in 
Ulm zu melden. , 
2) Die Bewerber um die erledigte Gewehrfabrik-Verwaltersstelle zu Oberndorf, mit 
welcher eine Besoldung von 1100 fl. neben freier Wohnung verbunden ist, haben binnen vier 
Wochen bei dem K. Bergrathe, unter Nachweisung bestandener Dienstprüfung im Fache des 
Berg= und Hüttenwesens, sich zu melden. 
5) Mit der erlevigten Helfersstelle in Sulz ist ein jährliches bereits verwandeltes 
Einkommen von 647 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbunden. Der Helfer hat neben 
den gewöhnlichen Geschäften eines zweiten Stadtgeistlichen die eine halbe Stunde entfernte 
Parrei Holzhausen zu versehen, und daselbst jeden zweiten Sonntag zu previgen und zu kate- 
chisiren, viermal im Jahre das beilige Abendmahl zu reichen, in jeder Woche einen Gottes- 
dienst zu halten, sämtliche Casual-Gottesdienste zu versehen, die Schule zu beaufsschtigen und 
den Religions-Unterricht in derselben zu ertheilen. Die Bewerber haben sich innerbalb vier 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. , « 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Hochdorf, Dekanats Waiblingen, welche 395 Kir—- 
chengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Die Verwandlung des zu 829 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berech- 
neten Einkommens wird gegenüber von dem künftigen Pfarrer vorbehalten. — 
5) Die Bewerber um die Pfarrei Obergröningen, Dekanats Gaildorf, haben sich 
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden. 
Einschluß des eine Stunde entfernten Filials Untergröningen, woselbst die Gottesdienste abwechselnd 
mit Obergröningen zu halten sind, zählt die Pfarrei 1575 Kirchengenossen. Die Verwandlung 
des auf 812 fl. in Preisen des Sportel-Gesetzes berechneten Einkommens wird von Seite ver 
Ober= Kischenbehrde vorbehalten und für den künstigen Pfarrer auch ohne seine Zustimmung 
verbindlich. « , 
6) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungsklasse stehende Umgelos-Commissariat 
Stuttgart haben sich binnen vier Wochen bei vem K. Steuer-Collegium vorschriftmäßt 
zu melden. - 
7)BeiderFinanzkammerinReutlingenisteineKanzlei-Assistentenstelleder Be- 
kanntmachung vom 25. October 1850 (Reg.Blatt S. 475) gemäß mit einem für den höberen 
Forstoienst Befähigten zu besetzen. Die Bewerber um diese mit einer Besoldung von 600.7. 
verbundene Stelle haben sich binnen vier Wochen bei der gevachten Finanzkammer vorschrisl- 
mäßig zu melden. · .t 
8)DieBewerberumda-erledigteinderckstevOesoldungsklassestehendeAmtsnotWJ 
Waldenbuch, Amtsoberamts Stuttgart, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. 
richtshofe in Eßlingen zu melden. 
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Am 21. d. M. ist das Register des Regierungs-Blatts vom Jahrgang 1843, und 
am 26. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat December v. J. ausgegeben worden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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